- Fläschchen, Tuben oder Dosen im Handgepäck dürfen je nicht mehr als 0,1 Liter Inhalt enthalten.
- Alle Behälter müssen in einer durchsichtigen Plastiktüte - die nicht mehr als einen Liter fassen darf - durch die Sicherheitskontrollen gebracht werden.
- Es können aber nur so viele Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos im Plastikbeutel Platz haben. Weitere Flüssigkeiten müssen im Gepäck verstaut werden.
- Bei den Sicherheitskontrollen müssen die Reisenden Jacken und Mäntel ausziehen.
- Laptops und größere elektronische Geräte werden gesondert geröntgt.
- Die Größe des Handgepäcks darf maximal 56 mal 45 mal 25 Zentimeter betragen.
- Ausnahmen gelten für Babynahrung, Medikamente und Diätnahrung. Die Passagiere müssen den Bedarf während des Fluges z.B. durch ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen.
- Mitgeführt werden dürfen Getränke und Duty-Free-Waren, die hinter der Boardkartenkontrolle erworben wurden.
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