Weihnachten gilt traditionell als das Familienfest. Miteinander verheiratete Eltern üben die Sorge gemeinschaftlich aus und bestimmen somit auch wann und wo die Familie das Fest der Liebe begeht. Aber wer bestimmt eigentlich die Planungen des Weihnachtsfestes in den so genannten Patchworkfamilien? Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hatte bisher nur die Kindesmutter das Sorgerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat aber in diesem Jahr das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt (Az.: 1 BvR 420/09). Mütter können demnach ihr alleiniges Sorgerecht nicht mehr durchsetzen, wenn ein Familiengericht feststellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht. Es kann aber auch vor dem Jugendamt eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden, damit beide Elternteile die Sorge inne haben. Durch eine Trennung oder Scheidung ändert sich in diesen Fällen nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht. Auf Antrag kann das Familiengericht jedoch das Sorgerecht auf eines der Elternteile übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. ARAG Experten nennen wichtige Fakten.
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