- Pflegeversicherung: Auch sie wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen und springt ein, wenn man zum Beispiel durch einen schweren Verkehrsunfall zum Pflegefall wird.
- Arbeitlosenversicherung: Wer nach Abschluss der Ausbildung nicht weiterbeschäftigt wird oder aus anderen Gründen arbeitslos wird, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit bis zu ein Jahr lang 67 Prozent des letzten Nettolohns.
- Gesetzliche Rentenversicherung: Auch wenn die gesetzliche Rentenversicherung als Alterssicherung nicht mehr ausreicht, müssen die Beiträge doch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen entrichtet werden.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Anders als bei den anderen Pflichtversicherungen, zahlt der Azubi hier keinen Anteil; die Absicherung von Gesundheitsschäden nach Unfällen während der Arbeit oder auf dem Hin- sowie Rückweg ist allein Arbeitgebersache.