SIM-Karten nur mit Identitätsnachweis
Der Gesetzgeber hat die Abgabe-Richtlinien zur Prepaid-SIM ab dem 1. Juli 2017 verschärft. Die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und Nach- sowie Vorname reichen dann nicht mehr. Wer in Deutschland eine SIM-Karte auf Guthabenbasis kaufen möchte, muss sich für die Aktivierung der Karte ausweisen. Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren. Käufer müssen aber auf jeden Fall ihre Identität per Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident nachweisen.
Warum die Gesetzesänderung?
Nach dem schrecklichen Terroranschlag in Brüssel am 22. März 2016, änderte Belgien ein Gesetz, dass das Kaufen von Prepaid-Handys erschwert. Der Grund: Wegwerfhandys waren bis dato kinderleicht zu bekommen. Nun zieht der deutsche Gesetzgeber nach und änderte die Bestimmungen zum Erwerb von Prepaid-Handy im Telekommunikationsgesetz (TKG). Durch die Neuregelung im Paragraf 111 des TKG soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. ‘’Es kann nicht sein, dass sich jemand ein Smartphone kauft, sich bei einem Telekommunikationsanbieter anmeldet und dann gegen ihn ermittelt werden kann, während derjenige, der sich ein Prepaid-Handy in der Drogerie kauft, dazu beiträgt, dass gegen ihn nicht ermittelt werden kann.’’, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière über das neue Gesetz (via STERN).
Prepaid-Handys ohne Zukunft?
In Belgien sind Rückgange beim Verkauf von Wegwerfhandys zu verzeichnen, nachdem ein großer Discounter die Prepaid-Handys aus dem Sortiment nahm. Auch in Deutschland glauben Telekommunikationsanbieter, dass durch die Gesetzesänderung das Prepaid-Handy bald Geschichte sein wird. Laut ARAG Experten bleibt aber abzuwarten, wie sich der Markt der Prepaid-Handys entwickeln wird.