Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 480439

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Punktereform in Flensburg

Ab Mai wird neu gezählt - Wie, verraten die ARAG Experten!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Im Mai tritt die angekündigte Punktereform in Kraft. Autofahrer müssen sich auf einige Neuerungen einstellen. ARAG Experten geben einen Überblick.

Punktereform tritt in Kraft


Die wichtigste und umfangreichste Neuerung für Autofahrer tritt mit der schon mehrfach verschobenen Punktereform in Kraft. Schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden ab dem 1. Mai nicht mehr mit einem bis sieben Punkten geahndet - es gibt dann pro Verstoß nur noch maximal drei Punkte. Gleichzeitig sinkt aber die Grenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht Punkte. Hat ein Fahrer vier oder fünf Punkte auf seinem Negativ-Konto, wird er künftig schriftlich ermahnt. Bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß einzeln, neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten. Neu geregelt ist auch der Punkteabbau per Fahreignungsseminar. Er ist nur noch bei maximal fünf Punkten möglich; wer mehr Punkte angesammelt hat, kann nicht mehr auf Milde hoffen. Außerdem ist der Punkteabbau per Seminar nur noch einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.

Umrechnung der alten Punkte in das neue System:

Alt Neu


1 - 3 Punkte 1 Punkt
4 - 5 Punkte 2 Punkte
6 - 7 Punkte 3 Punkte
8 - 10 Punkte 4 Punkte
11 - 13 Punkte 5 Punkte
14 - 15 Punkte 6 Punkte
16 - 17 Punkte 7 Punkte
18 Punkte oder mehr 8 Punkte

Bußgelder werden zum Teil drastisch erhöht

Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Bei Handynutzung am Steuer drohen z.B. 60 statt wie bisher 40 Euro. Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und die Mitnahme nicht korrekt gesicherter Kinder fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft, im Gegenzug entfällt der bislang obligatorische Punkt in Flensburg, da es Punkte nur noch für gefährliche Verstöße gibt.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.