Schwarzarbeit? Besser nicht!
Viele Haushaltshilfen bieten ihre Dienste über Kleinanzeigen-Portale an. Ein Blick in die Anzeigen kann auf der Suche nach Unterstützung im Haushalt unter Umständen eine gute Möglichkeit sein. Das Problem: Die meisten dieser Putzhilfen wollen am Ende schwarz arbeiten, um der Steuer zu entgehen. Dabei ist es aber wichtig, dass die Haushaltshilfe entweder selbstständig oder auf Minijob-Basis arbeitet. Bei den Selbstständigen bekommt der Auftraggeber dann eine Rechnung der Haushaltshilfe, für ihre Sozialabgaben und Versicherungen muss sie selbst sorgen. Schwarzarbeit im Haushalt hingegen ist eine Ordnungswidrigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden, mahnen ARAG Experten. Ein weiteres Problem: Die schwarz beschäftigte Haushaltshilfe ist nicht versichert. Wenn sie sich während der Arbeit schwer verletzt, kommen auf den Arbeitgeber unter Umständen hohe Forderungen für die Krankenbehandlung und eventuell Rentenzahlungen zu.
Wie die Mini-Job-Zentrale hilft
Als Minijob gilt eine Arbeit, wenn die Haushaltshilfe bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet ist und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient. Die Bedingungen sind für beide Seiten fair und vor allem legal! Der Privathaushalt, in dem die Haushaltshilfe putzt, ist ihr Arbeitgeber. Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn. Außerdem bietet die Minijob-Zentrale eine Haushaltsjob-Börse als kostenlosen Service, wo Sie Haushaltshilfen in Ihrer Nähe finden können.
Anmeldung als Minijob kann sich lohnen!
Bei so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen können 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 4.000 Euro im Jahr) von der Steuer abgesetzt werden. Somit kann es sich sogar lohnen, die wöchentliche Putzhilfe anzumelden und nicht mehr schwarz zu beschäftigen, rechnen ARAG Experten vor. Wenn die Putzhilfe bisher 180 Euro monatlich verdiente, bleibt es auch weiterhin bei einem angemeldeten Minijob dabei. Die monatlichen Abgaben des Auftraggebers betragen 14,69 Prozent, also 26,44 Euro; das sind 206,44 Euro insgesamt. Die Steuerersparnis beträgt aber 20 Prozent vom Gesamtbetrag, also 41,29 Euro. Die Putzhilfe schlägt also nur noch mit 165,15 Euro zu Buche.
Online-Plattformen
Auch einige Online-Plattformen bieten mittlerweile die Vermittlung von Haushaltshilfen an. Ein Vorteil der Plattformen ist, dass die Reinigungskräfte von ihren Kunden bewertet werden und Interessenten sich so einen ersten Eindruck zur Qualität der Arbeit verschaffen können. Bei einigen Portalen sind die Putzhilfen aber nicht fest angestellt; sie arbeiten selbstständig. Deshalb stehen diese Portale immer wieder in der Kritik, sie würden mit dem Modell Tarifverträge und Mindestlohn umgehen. Von dem Stundenlohn gehen beispielsweise 20 Prozent Provision an die Portal-Betreiber ab, die Kosten für Versicherung, Krankenkasse, Rente, Reinigungskosten und Fahrtkosten müssten von den Putzhilfen zusätzlich aufgebracht werden, womit sie dann unter dem gesetzlichen Branchenmindestlohn liegt. Darum empfehlen ARAG Experten, nur solche Online-Plattformen zur Vermittlung von Putzkräften heranzuziehen, bei denen sie fest angestellt sind. Davon finden sich seit einiger Zeit immer mehr im Internet.
Mundpropaganda ist Gold wert
Putzhilfe ist eine Vertrauensposition. Kaum jemand kommt Ihrem Haushalt, Ihrer Familie und Ihrer Wohnung so nahe. Oft hat die regelmäßige Putzhilfe sogar einen Schlüssel für Ihr Heim. Deshalb muss die Putzhilfe Ihnen sympathisch sein und Sie müssen sie als vertrauenswürdig einschätzen. Gerade die Vertrauenswürdigkeit ist jedoch nicht so einfach und schnell zu überprüfen. Gut, wenn Freunde oder Bekannte Ihnen eine zuverlässige und vertrauenswürdige Person nennen können, die noch Haushaltsarbeiten übernehmen möchte. Vielfach werden daher Putzhilfen per Mundpropaganda weitervermittelt. Nicht die schlechteste Methode, finden ARAG Experten.
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