Verunglücken Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause, sind sie nicht unfallversichert. Denn das Rauchen ist eine rein persönliche Angelegenheit ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit. In einem aktuellen Fall arbeitete eine Frau als Pflegehelferin in einem Seniorenheim. Im Januar 2012 ging sie wegen des im Gebäude geltenden Rauchverbots auf eine Zigarette vor die Tür. Auf dem Rückweg zu ihrem Arbeitsplatz stieß sie in der Eingangshalle mit einem Mitarbeiter zusammen. Dieser trug einen Eimer Wasser, der wegen des Zusammenpralls umkippte. Die Klägerin rutschte aus und brach sich bei dem Sturz den rechten Arm. Die Arbeitnehmerin wollte den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt haben, da sie am Arbeitsplatz gestürzt sei. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls allerdings ab. Hiergegen erhob die Arbeitnehmerin im Klage.Das angerufene Sozialgericht lehnte jetzt auch die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Nach Auffassung der Richter hat das Rauchen mit der Arbeit nichts zu tun. Es besteht laut ARAG Experten auch keine Vergleichbarkeit mit der Nahrungsaufnahme, denn diese dient ja ganz anders als das Rauchen gerade der Herstellung und Aufrechterhaltung der Arbeitskraft (SG Berlin, Az.: S 68 U 577/12).
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