Praxistipp
Ändert ein Veranstalter die Flugzeiten einer Pauschalreise eigenmächtig, müssen Kunden das nicht einfach hinnehmen. Sofort vor Gericht zu ziehen, ist laut ARAG Experten aber nicht nötig. Vielmehr können Kunden auf den Veranstalter zugehen, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil ändern - sich eine Abreise also um Stunden verschiebt, sodass ein halber oder ganzer Urlaubstag verloren geht. In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder der Kunde sucht sich selbst einen Flug - oder die Anreise findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt. Beharrt der Veranstalter auf Verschiebung, kann der Kunde nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
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