Seine Reise in die USA hatte der Mann mit Bonus-Flugmeilen bezahlt. Als er kurz vor Abreise erkrankte und den Flug nicht antreten konnte, stornierte er die Reise. Dabei verlor er die eingesetzten Bonusmeilen allerdings – so sahen es die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft vor. Daraufhin bemühte der Mann seine Familienversicherung, die auch eine Reiserücktrittversicherung enthielt. Damit waren Reisekosten bis zu 3.000 Euro abgesichert. Nach zwei verlorenen Instanzen wanderte der Fall bis vor den Bundesgerichtshof. Und dort urteilten die Richter, dass auch Bonusmeilen zu den vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten gehörten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass lediglich die Höhe der Entschädigung bzw. der Wert der eingesetzten Bonusmeilen noch zu klären ist (Az.: IV ZR 112/22).
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Reiseversicherung muss auch Bonusmeilen erstatten
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