Früher in Rente ohne Abschläge
Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Dazu zählen auch Zeiten der Erziehung von Kindern bis zu deren zehnten Lebensjahr. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen aber nicht dazu. Wer trotz der erfüllten Beitragszeit von 45 Jahren bis zum 67. Lebensjahr arbeitet erhält eine erhöhte Rente, weil er ja zwei Jahre länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Ein Beispiel: Ein Standardrentner (45 Beitragsjahre, Durchschnittseinkommen) hat heute eine Rente von rund 1.236 Euro. Arbeitet er bis 67, erhöht sich seine Monatsrente im Westen um rund 56 Euro, im Osten um rund 48 Euro.
Rente für Schwerbehinderte
Auch Schwerbehinderte müssen nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Allerdings steigt die Altersgrenze für die Jahrgänge ab 1952 ebenfalls seit 2012 von 63 auf 65 Jahre. Das Alter für den frühesten Rentenbeginn steigt bis 2029 von 60 auf 62 Jahre. Wer dann ab 62 statt mit 65 in Rente geht, muss Abzüge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen - für drei vorgezogene Rentenjahre also höchstens 10,8 Prozent. Es gibt aber eine Vertrauensschutzregel: Wer vor dem 17. November 1950 geboren ist und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert war, kann weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Früher in Rente mit Abschlägen
Aber auch wer Kürzungen des Altersruhegeldes in Kauf nimmt muss bestimmte Kriterien erfüllen, um überhaupt Rente zu bekommen. Laut ARAG Experten sind das:
- Langjährig Versicherte ab 63: Sie müssen mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen können. Dazu zählen gezahlte Beiträge, aber auch Schule, Krankheit und Arbeitslosigkeit.
- Frauen, die vor 1952 geboren wurden: Sie müssen mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben (davon zehn Jahre nach dem 40. Lebensjahr).
- Ältere Arbeitslose ab 63: Sie müssen nach dem Alter von 58 Jahren und sechs Monaten wenigstens 52 Wochen arbeitslos sein und 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, davon acht Jahre in den letzten zehn Jahren.
- Angestellte in Altersteilzeit, die vor 1952 geboren wurden: Sie müssen seit mindestens 24 Monaten in Altersteilzeit arbeiten und 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, davon acht Jahre in den letzten zehn Jahren.
- Erwerbsunfähige: Wer wegen Krankheit weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Rente, bei weniger als sechs Stunden gibt es die halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit gegebenenfalls volle Rente). Das Lebensalter spielt keine Rolle. Voraussetzung u. a.: mindestens fünf Jahre Beiträge.
Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, muss Abzüge in Kauf nehmen. Pro Monat vorzeitigen Rentenbezugs sind das 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in den Ruhestand wechselt, verzichtet auf 3,6 Prozent seiner Rente. Die Abschläge für eine vorzeitige Altersrente enden nicht etwa, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird, sondern gelten lebenslang und werden sogar auf anschließend gezahlte Hinterbliebenenrenten übertragen.
Witwenrente
Wer sich jetzt ausrechnet, wann er in Rente gehen kann, sollte auch bedenken, dass auch die Witwen- bzw. Witwerrente jetzt später einsetzt. Hier steigt die Altersgrenze für die große Witwen- oder Witwerrente seit 2012 stufenweise von 45 auf 47 Jahre - abhängig vom Todesjahr des Versicherten. Bei Todesfällen ab 2029 wird diese Rente erst ab 47 Jahren gezahlt.
Fazit
Vor der Entscheidung, ab wann man in Rente gehen möchte, sollte man sich auf jeden Fall über die Konsequenzen genau informieren. Am besten informiert man sich beim kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 und bestellt dort die Broschüre zur Rente mit 67. Eingehende Auskünfte erhält man auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.