Warum keine allgemeine Beitragssenkung?
ARD, ZDF und Deutschlandfunk haben im vorigen Jahr 8,32 Milliarden Euro eingenommen. Das ist ein Plus von 643 Millionen im Vergleich zu 2013. Dieses Geld soll zurückgezahlt werden. Aber an wen? Ob an alle Gebührenzahler oder nur an einzelne Gruppen Rückerstattungen stattfinden, hat die Rundfunkkommission der Länder schnell klargemacht: Eine weitere Beitragssenkung wird es laut der federführenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz nicht geben. Zur Erinnerung: Die Rundfunkgebühr wurde zum 1. April dieses Jahres um satte 0,48 Euro gesenkt. ARD, ZDF und Deutschlandfunk drängten bei der Politik darauf, ihre Einnahmen bis zum Jahr 2020 stabil zu halten. Die Sender argumentieren, dass bereits gleichbleibende Einnahmen zu Sparmaßnahmen zwingen. Die Öffentlich-Rechtlichen verweisen darauf, dass die Produktionskosten – etwa durch höhere Löhne und Gehälter – steigen.
Wer soll von den Mehreinnahmen profitieren?
• Schulen und Kindertagesstätten: Deren Gebührenlast soll auf ein Drittel gesenkt werden. Statt wie bisher 17,50 Euro pro Monat fallen nur noch Gebühren in Höhe von 5,83 Euro pro Monat an.
• Unternehmen mit vielen Teilzeitkräften: Auch sie sollen entlastet werden. Die Gebühren sollen demnach nicht mehr nach Köpfen, sondern nach Stellen berechnet werden. Hat ein Unternehmen 200 Angestellte und davon einhundert in Halbtagsstellen, werden für letztere nur 50 Ganztagsstellen berechnet. Statt für 200 Angestellte zahlt das Unternehmen nur noch für 150 Stellen die Rundfunkgebühr.
• Volljährige Kinder, deren Eltern von der Zahlungspflicht befreit sind: Auch für sie soll es Erleichterungen geben. Wie diese aussehen und in welchem Umfang sie stattfinden sollen, steht aber noch nicht fest.
Wann ist mit den Erleichterungen zu rechnen?
Nach Angaben der Mainzer Staatskanzlei werden die Ergebnisse der Anhörung im August ausgewertet und der Rundfunkkommission im September vorgelegt. Die Änderungen beim Rundfunkbeitrag fließen in einen Staatsvertrag ein. ARAG Experten erwarten, dass die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuständigen Bundesländer den neuen Vertrag im Dezember unterschreiben.