Der Islam gehört laut Bundespräsident a. D. Christian Wulff zu Deutschland. Die Rechtsprechung befasst sich dementsprechend immer häufiger mit Fragen in Zusammenhang mit dem Islam. Dies zeigt laut ARAG Experten auch ein vom Verwaltungsgericht Minden entschiedener Fall: Dabei ging es um einen jungen Soldaten, der knapp sechs Jahre zuvor zum Islam konvertierte. Einem Gesprächsvermerk des Militärischen Abschirmdienstes MAD zufolge hatte der heute 28-Jährige die Scharia als bestes Rechtssystem vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet. Auch sei Gewalt gerechtfertigt, wenn man unterdrückt werde. Er sehe sich in der Pflicht, Dawa zu leisten, also zu missionieren. Die Bundeswehr hatte den Zeitsoldaten daraufhin mit der Begründung entlassen, er weise nicht die erforderliche charakterliche Eignung auf, da er die freiheitlich demokratische Grundordnung des Grundgesetzes nicht anerkenne. Zu Recht meinten die Richter: Der Soldat habe die grundgesetzliche Ordnung gegenüber der Scharia letztlich als zweite Wahl bezeichnet. Dies könne nicht als bloße Meinungsäußerung gewertet werden, weil er sich dieser Auffassung entsprechend auch im Dienstbetrieb verhalten habe (VG Minden, Az. 10 K 823/10 - II).
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