Mindesttemperatur in Mietverträgen erlaubt?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass Mieter zu einer Mindesttemperatur in der Wohnung verpflichtet. Gleichwohl müssen Mieter durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Wohnung vorbeugen. Können Vermieter ihren Mietern nachweisen, dass die Schäden durch falsches Lüften oder Heizen entstanden sind, sind möglicherweise Schadensersatzansprüche fällig.
Mehr Schimmel durch niedrige Temperaturen?
Je niedriger die Zimmertemperatur, desto größer die Gefahr der Schimmelbildung. Vor allem in älteren und schlecht gedämmten Gebäuden ist das Risiko groß, dass sich Feuchtigkeit und Schimmel bilden, wenn die Heizung kälter bleibt. Laut Umweltbundesamt kann sich bereits innerhalb weniger Tage Schimmel bilden, wenn die Luftfeuchte dauerhaft über 60 Prozent liegt. Um die Feuchte zu messen, empfehlen die ARAG Experten einen digitalen Raumluftfeuchtemesser aus dem Baumarkt. Tagsüber sollten die Raumtemperaturen daher nicht unter 20 Grad Celsius gesenkt werden; nachts darf es auch schon einmal 18 Grad kalt werden. Von einer weiteren Absenkung raten die ARAG Experten allerdings ab. Vor allem immungeschwächte Menschen wären dann besonders gefährdet.
Schimmel vermeiden durch richtiges Lüften?
Wird die Luftfeuchtigkeit in Innenräumen zu hoch, droht Schimmelbildung. Daher raten die ARAG Experten, nach dem Duschen und Kochen zu lüften – und zwar nach außen und nicht in benachbarte Räume. Vermeiden sollte man dabei dauerhaft gekippte Fenster. Sie sorgen kaum für Luftaustausch und kühlen die Wände aus. Stattdessen besser Fenster ganz öffnen und etwa dreimal täglich stoßlüften . Nach der Dusche hilft ein Abzieher, dass nasse Fliesen schneller trocknen. Wäsche sollte nach Möglichkeit draußen oder in einem Heizungs- oder Wäschekeller getrocknet werden.
Schimmel bekämpfen
Ist der Grund für den Schimmelbefall bekannt und tritt er nur oberflächlich auf einer Fläche von maximal einem halben Quadratmeter auf, können Betroffene laut ARAG Experten den Schimmel selbst beseitigen. Dabei sollte dem Schimmel mit feuchten Tüchern zu Leibe gerückt und möglichst staubarm gearbeitet werden, damit sich Schimmelsporen nicht in der Luft verteilen. Also Finger weg von Staubsaugern und Besen!
Handelt es sich um glatte Oberflächen, genügen ein Tuch und haushaltsübliche Reinigungsmittel. Das Wasser sollte allerdings häufiger ausgetauscht werden. Sind Silikonfugen befallen, raten ARAG Experten zum Erneuern mit einem speziellen Sanitärsilikon. Mieter sollten aber vorher den Vermieter um Erlaubnis fragen oder ihn um die Beseitigung des Problems bitten. Handelt es sich um poröse Flächen, die von Schimmel befallen sind, hilft ein alkoholischer Reiniger mit einem mindestens 70-prozentigen Alkoholanteil. Bei dieser Reinigungsaktion sollte aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr gut gelüftet und auf das Rauchen verzichtet werden.
Sind Möbel bereits tiefergehend vom Schimmel befallen, hilft nur eins: Weg damit! Ist der Befall nur oberflächig, hilft ein intensives Absaugen. Die ARAG Experten raten dabei allerdings zu einem speziellen Sicherheitsstaubsauger, der gemietet werden kann.
Bei einem großflächigen, tiefgehenden Schimmelbefall oder einer unbekannten Ursache raten die ARAG Experten, einen Profi mit der Schimmelbeseitigung zu beauftragen. Auch hier sollten Mieter vorher mit dem Vermieter abstimmen, wer die Kosten übernimmt.
Wer muss den Schimmel beseitigen?
Sind bauliche Mängel der Grund für die Schimmelbildung, ist in der Regel der Vermieter für eine zeitnahe Schimmelbeseitigung zuständig. Kann nachgewiesen werden, dass falsches Lüften und Heizen die Ursache ist, muss der Mieter die Kosten der Beseitigung tragen. Für eine klare Faktenlage raten die ARAG Experten Mietern, ein Protokoll über die Raumtemperatur und Lüftungszeiten zu führen.
Wer hilft bei Problemen?
Wer gesundheitliche Probleme hat, die unter Umständen auf Schimmelbildung zurückzuführen sind, sollte unbedingt den Hausarzt aufsuchen. Er kann betroffene Patienten zu einem Facharzt für Lungenheilkunde oder Allergologie überweisen. Je nach ärztlichem Ergebnis sollten Mieter mit ihrem Vermieter abklären, welche Schritte gegen den Schimmel unternommen werden können.
Einen Überblick über Beratungsstellen zum Thema Schimmel in Innenräumen bietet das Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland . Auch Gesundheitsämter bieten laut ARAG Experten in der Regel Ortsbegehungen und Messungen an.
Darf die Miete bei Schimmelbildung gemindert werden?
Tritt in einer Wohnung trotz korrekten Lüftens und Heizens tatsächlich Schimmel auf, liegt ein Mangel vor und es kann ein Recht auf Mietminderung bestehen. Allein die Möglichkeit eines künftigen Schimmelbefalls reicht hingegen nicht für eine Mietminderung. Die ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem die Mieter einer Wohnung mit älterer Bausubstanz die Miete gekürzt haben, weil aufgrund schlechter Wärmedämmung die Gefahr von Schimmelbildung drohte. Doch da der Zustand des Gebäudes den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauvorschriften und technischen Normen entsprach, lag kein Mangel vor, der einen Mietminderung rechtfertigte (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).
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