Vertrag prüfen lassen
Schuldet der Bauunternehmer nur die Errichtung der Immobilie, während das Grundstück bereits dem Kunden gehört, handelt es sich rechtlich gesehen um einen Werkvertrag. Wird auch die Übertragung des Eigentums am Grundstück geschuldet, spricht man dagegen von einem sog. Bauträgervertrag. Dieser stellt eine Mischung aus Kaufvertrag und Werkvertrag dar und muss - im Gegensatz zum reinen Werkvertrag - zu seiner Wirksamkeit von einem Notar beurkundet werden. Egal, für welche Variante des schlüsselfertigen Bauens Sie sich entscheiden: Wichtig ist, dass Sie den oft sehr umfangreichen Vertragstext vorab von einem Fachmann - am besten einem Rechtsanwalt - prüfen lassen. Ein wesentlicher Teil des Vertrages ist dabei die sog. Baubeschreibung. In ihr sollte möglichst detailliert festgelegt sein, wie das zu errichtende Objekt aussieht, welche Materialien verwendet werden und welche Ausstattung enthalten ist. Weicht die spätere Ausführung nämlich von der im Vertrag vereinbarten Leistung ab, liegt ein Mangel vor, den Sie als Kunden gegenüber dem Bauunternehmer/Bauträger im Rahmen Ihrer Mängelrechte geltend machen können. Lassen Sie deshalb auch eventuelle Sonderwünsche bereits mit in die Baubeschreibung aufnehmen, um auch insoweit auf Nummer Sicher zu gehen.
Gesetzliche Mängelrechte
Gesetzlich verjähren Ansprüche des Kunden aus Werkverträgen wegen Mängeln an Bauwerken nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Allerdings gilt ab dem Tag der Abnahme auch eine Umkehr der Beweislast: Ist der Unternehmer bis dahin verpflichtet, ein vertragsgemäßes - sprich: mängelfreies - Werk zu erstellen und muss das auch nachweisen, ist es danach Sache des Kunden zu beweisen, dass Baumängel vorliegen. Mängel, die der Kunde bei der Abnahme gekannt hat, kann er anschließend nur geltend machen, wenn sie bei der Abnahme im Abnahmeprotokoll festgehalten wurden.
Dokumentation ist wichtig
Damit nach der ersten Zeit im neuen Heim nicht das böse Erwachen folgt, wenn plötzlich der Keller feucht ist oder die Lichtschalter nicht so funktionieren, wie sie sollten, raten die ARAG Experten dringend dazu, jeden einzelnen Bauabschnitt zu kontrollieren und auch zu dokumentieren. Denn nur so ist sichergestellt, dass eventuelle Mängel zeitnah behoben oder dem Bauunternehmer später zumindest erfolgreich entgegengehalten werden können. Haben Sie "Ihre" Baustelle dagegen nur selten besucht, kann es Ihnen passieren, dass Sie wesentliche Abweichungen von der versprochenen Leistung erst Jahre später bemerken. Und dann wird der Nachweis schwer oder die Gewährleistungsfristen sind sogar bereits abgelaufen! Machen Sie deshalb so viele Fotos wie möglich und halten dabei auch Details im Bild fest. Achten Sie dabei zunächst vor allem auf die Abdichtung der Kellerwanne und auf die Ausführung des Rohbaus und des Dachs. Später sind dann die Verlegung der Elektroleitungen, der Wasserrohre und der Fußbodenheizung und der Einbau von Sanitäreirichtungen und Fenstern wichtig.
Tipp
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie zusätzlich einen unabhängigen Fachmann zur Begutachtung der Baustelle mitnehmen. Einen Bausachverständigen, der die Baustelle nach bestimmten Bauabschnitten kontrolliert, eventuelle Mängel dokumentiert und Sie auch bei der Abnahme begleitet, finden Sie z.B. über das Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammer (IHK), das Sie auch online unter http://svv.ihk.de/... einsehen können. Eine Alternative bieten laut ARAG Experten Verbände, wie etwa der "Verband privater Bauherren e.V." oder der "Bauherren-Schutzbund e.V.", bei denen der Bauherr Mitglied wird und dann gegen entsprechende Vergütung von einem der angeschlossenen Sachverständigen beim Bau begleitet wird.