Einige ausländische Firmen vertreiben Ihre Waren exklusiv über ihre Vertriebspartner in Deutschland. Diese Alleinimporteure haben sich die Vertriebsrechte einiges kosten lassen, deshalb liegen für diese Markenwaren beim Zoll Beschlagnahmeanträge vor. Oft handelt es sich um Arzneimittel oder PC-Spiele. Aber auch immer mehr Modeartikel sind auf diese Weise geschützt. Das gleiche gilt für Filme auf DVD, die in Deutschland noch gar nicht erschienen sind. Abschließend raten die ARAG Experten bei Bestellungen aus dem Ausland immer zur Vorsicht. Denn beschlagnahmte Ware ist und bleibt futsch; eine Entschädigung bekommt der Kunde auch dann nicht, wenn er aus Unwissenheit gehandelt hat.
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