Bislang gibt es den Schwerbehindertenausweis nur in Papierform im unhandlichen DIN A6-Format. Das wird sich künftig ändern. Die Bundesregierung hat jetzt eine Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung beschlossen, der nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Die Änderungsverordnung sieht vor, dass die Länder ab dem 1. Januar 2013 den Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte im Format des neuen Personalausweises bzw. Führerscheins ausstellen können. Grund für die Neuerung ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Dort heißt es zum Thema "Anerkennung einer Behinderung" wörtlich: "Der Schwerbehindertenausweis soll ein Bankkartenformat erhalten und damit benutzerfreundlicher werden". Dem ist die Regierung mit den verabschiedeten Änderungen jetzt nachgekommen. Die Ausgabe der neuen Ausweise kann ab Januar 2013 beginnen, den genauen Zeitpunkt legen die Bundesländer allerdings in Eigenregie fest. Ab dem 1. Januar 2015 sind die zuständigen Versorgungsämter dann verpflichtet, nur noch die neuen Ausweisformate auszustellen. Die "alten" Schwerbehindertenausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, d.h. die Betroffenen haben ab 2013 das Recht, aber keine Pflicht, einen neuen Ausweis im Kartenformat zu beantragen.
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