Teure Schäden
Obwohl die Zahl der Brände in der Vorweihnachtszeit seit einigen Jahren leicht sinkt (2019: 9.000 Weihnachtsbrände, 2020: 8.000 Brände ) werden die Kosten pro Brand jedes Jahr höher. Lag der Schadensdurchschnitt im Vorjahr noch bei 3.500 Euro, entstand 2020 ein Schaden von rund 3.800 Euro pro Brand.
Brände vermeiden
Vor allem Adventskränze, aber auch Weihnachtsbäume, sind aufgrund ihrer zunehmend trockeneren Zweige brandgefährlich. Der erste Advent fällt dieses Jahr auf den 27. November. Bis die letzte Kerze auf dem Adventskranz am 18. Dezember angezündet wird, ist das Tannengrün längst vertrocknet. Daher raten die ARAG Experten, den Kranz auf eine ebene, feuerfeste Unterlage zu stellen. Auch die Kerzenhalter sollten aus nicht brennbarem Material, wie z. B. Metall, Glas, Porzellan oder Ton, sein. Die Kerzen sollten nie ganz herunterbrennen, damit die Zweige nicht in Brand geraten können. Darüber hinaus kann das Befeuchten des Adventskranzes mit Wasser aus einer Sprühflasche helfen, das Tannengrün feucht zu halten. Länger frisch bleibt der Kranz, wenn er möglichst kühl in Keller, Garage oder draußen übernachten darf.
Achtung bei Teelichtöfen
In der Energiekrise ist fast jedes Mittel recht, um Heizkosten zu sparen. Aber eben nur fast. Die ARAG Experten warnen deshalb vor Teelichtöfen, die im Baumarkt erhältlich sind oder selbst gebastelt werden. Die Tontöpfe werden mit ringförmig angeordneten Teelichtern beheizt und sollen als zusätzliche Wärmequelle dienen. Doch während die Heizleistung überschaubar bleibt, können die nah aneinander stehenden Teelichte durch einen Wärmestau tückische Wachsbrände verursachen. Und die lassen sich weder mit Wasser löschen, noch auspusten. Da helfen laut ARAG Experten nur Feuerlöscher oder Löschdecke.
Wann welche Versicherung hilft
Kommt es zu einem Wohnungsbrand, deckt in der Regel die Wohngebäudeversicherung Schäden an der Bausubstanz ab. Das Hab und Gut ist hingegen durch die Hausratversicherung geschützt. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Versicherung – je nach Vertrag – nicht leisten muss, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. In einem konkreten Fall hatten Eltern in der Weihnachtszeit ihre Feuerzeuge in der Reichweite ihres achtjährigen Kindes aufbewahrt. Der kesse Nachwuchs hatte daraufhin selbstständig mit dem Feuerzeug Kerzen angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden konnte und die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, blieben sie auf den Kosten des Brandschadens sitzen (Landgericht Bielefeld, Az.: 21 S 166/06).
Übrigens: Die ARAG Experten raten allen Eltern, mit Kindern den Ernstfall zu üben! Kinder sollten wissen, dass man sich bei einem Brand auf keinen Fall verstecken darf und auch die Notrufnummer 112 der Feuerwehr kennen!
Weitere interessante Informationen zur Brandvorbeugung unter:
https://www.arag.de/...