Die passende Kleidung
Laut einer Dissertation zu tödlichen Reitunfällen starben 66 Prozent gestürzter Reiter an einem Hirn-Trauma. Daher ist das wohl wichtigste Utensil der Reithelm. Vor allem im Gelände kann es zu unvorhersehbaren Situationen kommen. Zudem ist das Pferd ein Fluchttier. Sich zu erschrecken liegt also in seiner Natur. Zwar gibt es in Deutschland im freizeitlichen Reitsport keine Helmpflicht. Dennoch empfehlen die ARAG Experten, einen Kopfschutz zu tragen. Abgesehen von den möglichen Verletzungen kann die Versicherung, sobald es um Leistungen geht, grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Zahlungen kürzen oder gar verweigern.
Darüber hinaus ist es nützlich, eine Warnweste zu tragen. Besonders bei trübem Wetter kann man auch auf einem Pferd übersehen werden. Für Pferde gibt es mittlerweile Nierendecken, Schabracken oder Gamaschen in Signalfarben. Wer sich weiter absichern will, kann zusätzlich eine Schutzweste tragen, die den Oberkörper bei einem Sturz vom Pferd schützt.
Equipment 2.0
Das Smartphone sollte nicht fehlen. Da viele Reiter gerne in abgelegenen Gegenden ausreiten, kann das Handy überlebenswichtig für Ross und Reiter werden. Die Technik hat sich auch im Reitsport weiterentwickelt. So gibt es GPS-Tracker, die sich mit der dazugehörigen App auf dem Smartphone verbinden lassen. Es können Kontaktpersonen angegeben werden, die durch Knopfdruck am Armband angerufen werden. Mit dem Notfallanruf wird gleichzeitig die Position übermittelt. Der Tracker kann auch am Sattel befestigt werden. Entfernt sich der Tracker zu weit von der App, wird davon ausgegangen, dass der Reiter vom Pferd gefallen ist und es wird ein Anruf an die angegebene Kontaktperson abgesetzt. Darüber hinaus lässt sich das fortgelaufene Pferd schnell lokalisieren.
Route
Wer einen längeren Ausritt plant, sollte sich vorher über Strecke und Geländebeschaffenheit informieren. Die Frage, wo geritten werden darf, sollten Reiter vor dem Ausflug klären. Denn je nach Gemeinde können Waldstücke oder Wiesen auch in Privatbesitz sein und dürfen deshalb nicht beritten werden. Auch auf Waldwegen kann das Reiten verboten sein. So ist z. B. laut Sächsischem Waldgesetz das Reiten außerhalb hierfür ausgewiesener Waldwege verboten. Dieses Verbot umfasst allerdings nicht das Führen von Pferden. In einem Fall hatte eine Hobbyreiterin das Pferd per Zügel zu einer 50 Meter vom Reitweg entfernten Wiese geführt, um dort Rast zu machen. Das Amtsgericht (AG) Pirna verurteilte sie wegen „unerlaubten Reitens auf nicht zum Reiten ausgewiesenen Wegen“ zu einer Geldbuße von 50 Euro, weil es das Führen eines Pferdes mit dem Reiten gleichsetzte.
Das wollte die Reiterin nicht einsehen, legte Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden ein und hatte Erfolg. Das spezielle Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit gelte auch für Bußgeldtatbestände. Dies lasse insbesondere eine allein am Gesetzeszweck, der Gefahren für den Wald und seine Nutzer begrenzen will, orientierte Auslegung des Begriffes „Reiten“ nicht zu. Nach dem Wortsinn bestehe ein Unterschied zwischen dem „Führen“ und dem „Reiten“. Unter dem Begriff „Reiten“ werde nach allgemeiner Auffassung die Fortbewegung eines Menschen auf einem Tier verstanden. Demgegenüber werde beim „Führen“ das Tier gerade nicht zur Fortbewegung genutzt (Az.: 26 Ss 505/15 (Z)).
Acht Beine sind besser als vier
Teamarbeit ist nicht nur im Job vorteilhaft. Beim Ausreiten ist es besser, in einer Gruppe zu reiten, um sich im Ernstfall gegenseitig helfen zu können. Außerdem fühlen sich die meisten Pferde in Gesellschaft eines weiteren Pferdes sicherer und so ist auch für sie der Ausritt entspannter.
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