Helm & Co.
Auch wenn in Deutschland – im Gegensatz zu einigen Urlaubsländern – keine Helmpflicht besteht, sollte jeder Ski- oder Snowboardfahrer eine solche Kopfbedeckung tragen. Zwar zeigt der Unfall vom Formel-1-Rekordweltmeister, dass selbst der beste Helm keinen hundertprozentigen Schutz bieten kannn, dennoch ist der Helm die einfachste Möglichkeit, das Risiko schwerer Hirnverletzungen wie Schädelbrüche oder Hirnblutungen zu verringern. Beim Erwerb eines Helmes raten die ARAG Experten, auf die europäische Sicherheitsnorm EN 1077 zu achten. Auch die Anschaffung von Rückenprotektoren ist empfehlenswert. Snowboardfahrer sollten zudem Handgelenksprotektoren tragen, da dieser Körperteil bei ihnen besonders gefährdet ist.
Vorbereitung
Die richtige Vorbereitung ist beim Wintersport das A & O – egal ob Sie Alpinski oder Langlauf bevorzugen. Auch wenn es lästig erscheint, sollten Skifahrer mindestens drei Monate vor Beginn des Winterurlaubs mit dem Training beginnen. Die ARAG Experten empfehlen eine spezielle Skigymnastik; am besten unter fachkundiger Anleitung. Insbesondere diejenigen, die im Restjahr keinen anderen Sport treiben, sollten zusätzlich frühzeitig ihre Kondition stärken. Radfahren, Joggen und vor allem Inline-Skaten bereiten den Körper optimal auf die kommende Anstrengung vor. Schließlich betreibt der Skifahrer auf einmal mehrere Stunden Sport am Stück – und selbst, wenn er es nicht merkt, entkräftet dies extrem. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht verwunderlich, dass viele Skiunfälle am Nachmittag passieren, wenn Fahrer ermüden und nicht mehr so konzentrationsfähig sind. Daher sollten auch gerade zu Beginn der Wintersportaktivität häufige Erholungspausen eingelegt werden.
FIS-Regeln für Alpinski
Umsichtiges Verhalten auf der Piste oder Loipe ist ein bedeutender Bestandteil des Gesamtsicherheitskonzeptes beim Ski- und Snowboardfahren, wissen die ARAG Experten. Allgemeine Verhaltensgrundsätze sind in den so genannten FIS-Regeln des Internationalen Skiverbandes zusammengefasst, die weltweit gelten und rechtlich bindend sind – auch vor Gericht! Die wichtigste Regel dabei ist: Rücksichtnahme – in jeder Hinsicht. Ebenfalls wichtig ist das richtige Verhalten beim Überholen. So darf nur mit ausreichendem Abstand überholt werden. Dabei muss der von hinten kommende Fahrer seine Fahrspur so wählen, dass er den vor ihm fahrenden Skifahrer nicht gefährdet. Weil er diese Regeln missachtet hatte, musste z.B. ein junger Mann nach einem Urteil des OLG Hamm für die Behandlungskosten einer verletzten Skifahrerin aufkommen. Die war in weiten Schwüngen eine Piste hinuntergefahren und wurde dabei vom Beklagten mit kurzen, schnellen Schwüngen überholt. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Das OLG Hamm sah den Beklagten in der Haftung, weil er fahrlässig die FIS-Regeln missachtet habe (Az.: I-13 U 81/08).
Regeln beim Langlauf
Auch für Skilangläufer hat der Internationale Skiverband Verhaltensregeln aufgestellt. Neben der Pflicht zur Rücksichtnahme, die natürlich auch hier an erster Stelle steht, liegt das Augenmerk vor allem auf der Frage, welche Loipe zu benutzen ist. Ähnlich wie im Straßenverkehr gilt danach: Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Bei Gegenverkehr hat jeder nach rechts auszuweichen. Dabei hat der bergabfahrende Läufer Vorrang. Überholt werden darf dagegen rechts oder links. Bei all dem sind waagerecht gehaltene Stöcke tabu: Sie sind laut FIS-Regeln vielmehr immer eng am Körper zu führen.