Rottweiler werden in der Regel als gefährliche Hunde eingestuft. Ihr Besitz ist nach Auskunft von ARAG Experten nur mit gewissen Auflagen möglich. Zudem besteht nach einigen Landesgesetzen bei allen als gefährlich eingestuften Hunden eine Meldepflicht. Aber die ARAG Experten weisen auf eine Ausnahme hin: Welpen von gefährlichen Hunderassen gelten als ungefährlich. In einem konkreten Fall wurde einer Züchterin vorgeworfen, einen Wurf Rottweilerwelpen nicht bei der Ordnungsbehörde angezeigt und damit gegen die hessische Hundeverordnung verstoßen zu haben. Die Frau zog erfolgreich vor Gericht, denn auch die Richter waren nicht der Ansicht, dass von neun Wochen alten Welpen eine Gefahr ausgeht. Allerdings ist nach Auffassung der ARAG Experten keinesfalls geklärt, ab welchem Alter von jungen Hunden eine Gefahr ausgeht. Auch ab wann eine Anzeigepflicht für Welpen gefährlicher Hunderassen besteht oder wann Züchter bzw. Halter eine Besitz-Erlaubnis beantragen können, bleibt unklar (Amtsgericht Dieburg, Az.: 43 OWi 8000 Js 13362/12).
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