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Smartphones - Gewährleistung und Garantie

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein neues Handy muss ja ab und zu mal sein. Wer will denn heute noch mit einem alten schweren Knochen gesehen werden, wenn doch die neuen Smartphones so viel mehr können. Und egal ob das neue iPhone von Apple, ein Modell von Samsung, Nokia oder das neue Windows Phone - mit der Neuanschaffung kommt auch immer die Frage nach der Garantie auf. ARAG Experten kennen die Fakten.

Ganz grundsätzlich: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und können bei Verträgen mit Verbrauchern grundsätzlich nicht zu dessen Nachteil beschränkt werden. Sie bestehen immer dann, wenn die Ware einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist, der schon im Zeitpunkt der Lieferung vorlag, und richten sich gegen den Verkäufer als Vertragspartner und nicht gegen den Hersteller. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage entweder des Verkäufers oder (häufiger) des Herstellers, die neben den gesetzlichen Mängelansprüchen besteht. Mit ihr sichert der Garantiegeber z.B. eine bestimmte Beschaffenheit der Ware zu. Oder er garantiert, dass die Ware diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum behält. Vorteil für den Kunden: Es spielt keine Rolle, ob die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft war oder der Defekt erst später innerhalb der Garantiefrist auftritt.

Wenn ich mir ein neues Smartphone bei einem autorisierten Händler kaufe - wie lange habe ich Garantie auf das Gerät?

Weil die Garantie eine freiwillige Angelegenheit ist, ist es Sache des Herstellers in den Garantiebedingungen festzulegen, wie lange die Garantie gelten soll. Apple gibt z.B. aktuell eine einjährige Herstellergarantie ab Kaufdatum auf seine Produkte. Außerdem kann der Kunde am sogenannten. "AppleCare Protection Plan" teilnehmen, das dann aber nur gegen Aufpreis! Solche Lösungen bieten fast alle Hersteller an.

Gilt das für alle Bauteile? Stichwort: Akku

Die gesetzliche Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Bauteile des Handys, also auch den Akku - allerdings nur, wenn der schon bei Lieferung mangelhaft war. Ob auch die Garantie alle Bauteile des Geräts erfasst, bestimmt der Hersteller in seinen jeweiligen Garantiebedingungen.

Muss der Hersteller immer dem Garantieanspruch nachkommen?

Liegen die Voraussetzungen nach den Garantiebedingungen vor, muss der Hersteller den Anspruch des Kunden auch erfüllen. Weigert sich der Hersteller, kann er im letzten Schritt verklagt werden. Beruft der Kunde sich auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, kann der Hersteller ihn dagegen zunächst an den Verkäufer als seinen Vertragspartner verweisen.

Wie sieht es mit der Gewährleistung/Garantie aus, wenn ich mir ein gebrauchtes Handy von einer Privatperson kaufe?

In einem Individualvertrag zwischen zwei Privatpersonen kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden, es sei denn, der Verkäufer verschweigt den Mangel arglistig. Wenn aber ein Privatverkäufer mehrere Geräte z.B. über eBay verkauft und dabei immer wieder die Mängelhaftung standardmäßig ausschließt, können die Bedingungen zum Kaufvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgelegt werden. In AGB darf die Gewährleistung aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Verkäufers, d.h. wenn er keine Garantie geben möchte, dann kann er auch nicht in Anspruch genommen werden.

...Und bei einem der zahlreichen Händler und freien Werkstätten?

Handelt es sich um einen Verkauf an einen Verbraucher, darf der Händler die gesetzliche Gewährleistung nicht ganz ausschließen. Er kann sie aber bei gebrauchter Ware laut BGB auf ein Jahr reduzieren.

Lohnt sich eine Garantieverlängerung und muss ich auf bestimmte Stolperfallen im Kleingedruckten achten?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn weil die Gestaltung der Garantiebedingungen alleine Sache des Herstellers ist, gilt für jedes Produkt etwas anderes. Bevor man also eine - in der Regel kostenpflichtige - Garantieverlängerung abschließt, sollte man sich deshalb das Kleingedruckte aushändigen lassen und es sorgfältig studieren.

Was gilt, wenn selbständige Gewerbetreibende ein ehemaliges Geschäftshandy verkaufen?

Das hängt davon ab, ob das Gerät an einen anderen Unternehmer oder an eine Privatperson verkauft wird. Bei einem gewerblichen Verkauf an einen Unternehmer kann man die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Beim Verkauf an Verbraucher ist nur eine Verkürzung möglich.

Wie hoch ist das Risiko, dass ich der Gewährleistungs-forderung des Käufers nachkommen muss?

Berechtigten Gewährleistungsansprüchen des Käufers muss man immer nachkommen. Deshalb gilt: Je besser die Produkte, die man verkauft, desto geringer das Risiko, dass man sich Gewährleistungsansprüchen der Kunden ausgesetzt sieht.

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