Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist nach Angaben der ARAG Experten der 31. Juli des Folgejahres. Die Erklärung für 2021 muss also Ende Juli 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2021 wäre das also Ende Februar 2023. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen.
Steuererklärung: Verlängerung der Abgabefrist
Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist nach Angaben der ARAG Experten der 31. Juli des Folgejahres. Die Erklärung für 2021 muss also Ende Juli 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. So verlängert sich die Frist automatisch auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für die Steuererklärung 2021 wäre das also Ende Februar 2023. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen.