ARAG Experten informieren Steuerzahler, dass sie verpflichtet sind, ihre Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt abzugeben. Bedenken gegen diese Art der Datenübertragung lässt das Finanzamt nicht gelten. In einem konkreten Fall weigerte sich ein steuerpflichtiger selbständiger Ingenieur, seine Steuererklärung über das Internet ans Finanzamt zu übermitteln. Er traute der von der Finanzverwaltung bereitgestellten Software ELSTER nicht über den Weg und hatte Angst, seine Daten könnten abgehört oder gar verändert werden. Doch da die Übermittlungssoftware vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert wurde, muss er davon ausgehen, dass seine Daten sicher sind. Zudem kann ihm nach richterlicher Ansicht zugemutet werden, sich mit einer handelsüblichen Sicherheitssoftware vor dem befürchteten Ausspähen zu schützen (Finanzgericht Baden-Württemberg, Az.: 7 K 3192/15).
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