In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN künftig für jeden verfügbar sein. Darum sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken kostenloses WLAN schon bald rechtssicher anbieten können. Bisher stand dem die sogenannte Störerhaftung im Weg. Diese typisch deutsche Regelung besagt: Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, muss unter Umständen für deren illegales Surfverhalten haften. Das hatte in der Vergangenheit in vielen Städten den Ausbau eines kostenlosen WLAN-Netzes verhindert. Darum haben sich Vertreter der Regierungsparteien am 11. Mai 2016 geeinigt, die Störerhaftung wegfallen zu lassen. Auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) sollen dann das sogenannte Providerprivileg der Infrastrukturanbieter genießen. Laut ARAG Experten ein längst überfälliger Schritt, denn am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist schon seit April 2016 ein Verfahren anhängig, das klären soll, ob eine Haftung privater Anbieter von WLAN-Hotspots für eventuelle Rechtsverstöße ihrer User überhaupt mit europäischem Recht vereinbar ist. Die neue Regelung soll so schnell wie möglich im Bundestag verabschiedet werden und dann bis zum Herbst in Kraft treten.
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