Tax Identification Number, oder kurz TIN, ist die internationale Bezeichnung für die persönliche Steueridentifikationsnummer, die nach und nach jedem deutschen Staatsbürger, vom Baby bis zum Greis, zugeteilt wird. Seit dem 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die neue Kennzahl, die aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer besteht, an 82 Millionen Bürger.
- Die neue Steuernummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet; es vergibt und nutzt die Kennzahl gleichermaßen. Das BZSt ist für die Kontrolle aller Kontenabrufe zuständig und erhält von den Banken auch Informationen über Freistellungsaufträge. Finanzämter und Sozialbehörden haben nun Zugriff auf diese Daten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die TIN einer OECD Empfehlung entspricht und in der EU weit verbreitet ist. Somit ist der Fiskus auch über die finanziellen Auslandsaktivitäten der Bürger informiert.
- Die TIN ist eine wichtige Vorraussetzung für die elektronische Steuerkarte. Die bekannte Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe wird es laut ARAG Experten nämlich 2010 zum letzten Mal geben.
- Mit der Nummer werden Name und Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort sowie Akademischer Grad und Künstlername hinterlegt.
- Die TIN wird mit der Geburt vergeben und um auch alle Erbschaftsangelegenheiten zu dokumentieren, erst 20 Jahre nach dem Ableben gelöscht. Sie ändert sich weder bei einem Umzug noch bei Änderung des Familienstandes oder Eintritt ins Rentenalter. Die Ausgabe der TIN an Neugeborene soll nach Auskunft der ARAG Experten verhindern, dass Eltern einen Teil ihres Vermögens auf ihre minderjährigen Kinder übertragen und für diese dann Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragen zur Vermeidung der Zinsabschlag- bzw. Abgeltungssteuer.
- Darüber hinaus erhalten Freiberufler und Selbständige eine zweite Steuernummer, die so genannte Wirtschafts-Identifikationsnummer.
- Die bundeseinheitliche TIN kann zu einer einfacheren Zuordnung der Steuerdaten und somit zu einer schnelleren Bearbeitung durch die Finanzämter sorgen. Laut ARAG Experten sollen mit ihr auch der Sozialleistungsmissbrauch und der Steuerbetrug wirksamer als bisher bekämpft werden.
- Deutsche Anleger, die ihr Geld im Ausland deponiert haben, müssen ihre TIN bei Zuteilung ihren ausländischen Kontoverbindungen nachmelden.
- ARAG Experten weisen alle Senioren darauf hin, dass schon seit 2005 alle Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherungen die ausgezahlten Beträge an der Fiskus melden müssen. Mit der TIN sind die Finanzbehörden in der Lage, noch nicht erfasste steuerpflichtige Rentner zur Abgabe einer Erklärung für 2005 bis 2008 aufzufordern. Nachzahlungen sowie die Festsetzung von Vorauszahlungen für die Zukunft bis hin zur Einleistung eines Strafverfahrens könnten die Folge sein.