Mit 65 ist noch lange nicht Schluss
Der Begriff Senior ist in unserem Kulturkreis eng mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Berufsleben verbunden. Ruheständler sind also Senioren? Nicht unbedingt: Menschen im Altersruhestand sind heute aktiver denn je. Von „Best Agern“, „Silver Surfern“ und „Unruheständlern“ ist die Rede. Warum also mit 65 das Berufsleben gänzlich aufgeben? ARAG Experten sagen: Das muss nicht sein.
Arbeitnehmer jenseits der 65
Die Regelaltersrente gibt es für die meisten Arbeitnehmer derzeit ab 65 Jahren und ein paar Monaten. Doch niemand muss dann in Rente gehen. Weiter zu arbeiten ist keineswegs verboten – und zahlt sich bei der späteren Rente zudem aus. Wer sich noch fit fühlt für den Job und eventuell nur ein geringes Altersruhegeld beziehen wird, muss nicht in den Ruhestand gehen. ARAG Experten raten interessierten Senioren zu einem Check ihres Arbeitsvertrags. Wenn es im Arbeitsvertrag keine altersmäßige Begrenzung und auch keinen Verweis auf einen Tarifvertrag mit einer entsprechenden Altersregelung gibt, läuft das Arbeitsverhältnis mit 65 ganz normal weiter. Eine Kündigung aus Altersgründen ist dann sogar verboten. Eine Befristung des Arbeitsvertrags bis zum regulären Rentenalter ist dagegen erlaubt. Diese Regelung dürfte sich in den meisten neueren Arbeitsverträgen finden. Arbeitsrechtlich ändert sich für Beschäftigte jenseits der 65 wenig. Sie haben – genau wie Jüngere – Anspruch auf Urlaub, für sie gilt das Kündigungsschutzgesetz und im Krankheitsfall steht ihnen eine sechswöchige Entgeltfortzahlung zu. Danach bekommen sie allerdings nur für eine Übergangsfrist Krankengeld. Die Krankenkasse kann sie nämlich zum Rentenantrag auffordern.
Plus für die Rente
Wer mit Erreichen des regulären Rentenalters weiterarbeitet, wird später mit einer deutlich höheren Rente belohnt. Die Altersrente fällt pro Monat des späteren Einstiegsalters um 0,5 Prozent höher aus. Wenn ein Arbeitnehmer im Rentenalter noch ein Jahr dranhängt und erst mit 66 Jahren seine Rente beantragt, steigt sein Altersruhegeld also allein deshalb schon um sechs Prozent. Durch die weiter gezahlten Rentenbeiträge summiert sich das Rentenplus – je nach Höhe seiner beitragspflichtigen Einkünfte – auf acht bis zehn Prozent.