Besonders Raser und Drängler sind betroffen. Nachdem das Kabinett nun den Entwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Erneuerung des Bußgeldkatalogs verabschiedet hat, sollen Verkehrsrowdys ab 1. Januar 2009 verstärkt zur Kasse gebeten werden. Bei zu dichtem Auffahren werden dann beispielsweise bis zu 400 Euro fällig - jetzt nur bis 250 Euro. Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften, die zwischen 21 und 25 Kilometer pro Stunde liegen, werden mit 80 anstatt mit 50 Euro geahndet. Die Strafe für gefährliches Überholen verdoppelt sich von 50 auf 100 Euro. Auch Alkohol- oder Drogensünder müssen nun tiefer in die Tasche greifen, wenn sie am Steuer erwischt werden. Das Strafmaß steigert sich in 500 Euro Schritten. Während beim ersten Verstoß 500 Euro fällig sind, sind es beim dritten dann 1500 Euro. Überschreitet der der eigentlich Fahruntüchtige zusätzlich noch die Geschwindigkeit oder drängelt, kann sich ein Bußgeld von 3000 Euro ergeben. Dass für einfache Verwarnungsgelder oder Parkverstöße keine Erhöhungen mehr geplant sind, erklären ARAG Experten damit, dass schwerpunktmäßig die Verringerung von vorsätzlich begangenen und schweren Verkehrsverstößen erzielt werden soll.
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