Eine rauchende Wohnungseigentümerin muss 3.000 Euro wegen Verstoßes gegen den Vergleich mit einer unter ihr wohnenden Miteigentümerin zahlen, keine Zigarettenasche mehr über den Balkonrand zu entsorgen. Die Nachbarinnen stritten sich bereits in einem Vorprozess. Der Vergleich im Vorprozess sieht vor, dass die damalige Beklagte sicherstellen soll, dass Asche und Zigarettenkippen, die aus ihrer Wohnung kommen, auch dort und nicht über den Balkon nach unten entsorgt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung sollte die Beklagte 100 Euro an die Klägerin zu zahlen haben. Die Klägerin stellte nachfolgend Verstöße gegen die Regelung fest, klagte auf Zahlung und bekam Recht. In 30 Fällen lag ein Verstoß gegen die Vereinbarung vor, so dass laut ARAG die Beklagte 3.000 Euro an die Klägerin zu bezahlen hat (AG München, Az.: 483 C 32328/12 WEG).
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