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Umzug: So geht alles glatt

Wenn ein Umzug ansteht, sollte man ein paar Dinge beachten

(lifePR) (Düsseldorf, )
Deutsche Haushalte ziehen durchschnittlich alle acht Jahre um. Die meisten Menschen wechseln innerhalb ihres bisherigen Wohnortes die Wohnung. Aber der heutige Arbeitsmarkt fordert von Berufstätigen heute eine erhöhte Flexibilität. Arbeitnehmer müssen daher immer öfter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen. Was auch immer der Grund ist: Wenn ein Umzug ansteht, lohnt es sich laut ARAG Experten, ein paar Dinge zu beachten.

Spediteure genau instruieren

Der Umzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus sollte geplant werden. Ob mit Freunden oder mit einem Unternehmen, ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels. Auch Haftungsfragen spielen eine Rolle. Wenn ein Unternehmen die Möbel transportieren soll, ist es ratsam, im Vorfeld genau zu klären, welche Aufgaben der Spediteur übernehmen soll. Für eine Haftung bei möglichen Schäden ist es besser, möglichst wenig oder gar keine Mischung zwischen Eigen- und Fremdleistung vorzunehmen.

Die fleißigen Helfer

Helfen Freunde und Bekannte beim Umzug, trägt der Umziehende das Risiko für alle Schäden. Ein Freund soll schließlich für seine Gefälligkeit nicht auch noch mit einem Haftungsrisiko belegt werden. Beschädigt er also nur fahrlässig z.B. die Wand im Treppenhaus, haftet der Umziehende, so das AG Plettenberg (Az.: 1 C 345/05). Anders sieht es aus, wenn der Helfer bewusst ruppig mit dem Umzugsgut oder dem Parkett in der alten bzw. neuen Wohnung umgeht. Das ist dann grob fahrlässig oder sogar absichtlich, und dann müsste der Freund aus eigener Tasche zahlen. Normalerweise treten Haftpflichtversicherer dafür auch nicht ein. Es gibt aber inzwischen Anbieter, die diese Gefälligkeiten mitversichern. Das steht dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also. Kommen die Umzugshelfer von einer Jobbörse, ist es besser nachzufragen, ob diese Helfer eine Versicherung für Umzugsschäden abgeschlossen haben.

Wenn Helfer verunglücken

Wenn ein Freund aus Unachtsamkeit stolpert, fällt und sich verletzt, ist das sein Risiko. Auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dann nicht zuständig. Hat der Umziehende dagegen den Unfall verursacht, weil er nicht auf einen losen Teppich auf der Treppe hingewiesen hat, kann auch er in Anspruch genommen werden.

Ersatz für beschädigte Sachen

Der Umzug mit einem Unternehmen ist gesetzlich bis zu einer Summe von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut versichert. Wichtig: Nur Unternehmen, die Lastwagen über 3,5 Tonnen einsetzen, sind auch nach dem Güterkraftverkehrsgesetz verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wertvolle Stücke sollten besser noch über eine zusätzliche Transportversicherung abgesichert werden. Das ist über die eigene Hausratversicherung möglich. Die Kosten richten sich nach der versicherten Gesamtsumme. Beispiel: Bei 100.000 Euro Versicherungssumme sind das zwischen 20 und 50 Euro.

Schäden schnell melden

Es gelten bei den Spediteuren recht kurze Fristen, um Schäden zu melden. Ein zerbrochenes Stuhlbein ist sofort erkennbar. Für solche offensichtlichen Schäden gilt: Innerhalb von 24 Stunden muss das dem Unternehmen gemeldet werden. Und zwar schriftlich, so das AG Siegen. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus (Az.: 11 C 284/00). Nicht offensichtliche Schäden sind innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. Besser ist es, sofort auszupacken und Beweise zu sichern; am besten durch Fotos oder durch Zeugen. Gut ist es auch, nach dem Kauf eines Möbelstücks die Rechnung oder sonstige Belege aufzubewahren. So fällt es leichter, den Zeitwert eines Stücks zu ermitteln: Nur den ersetzt nämlich die Versicherung. Für Pflanzen und Tiere übernehmen die Spediteure meist keine Haftung.

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