Wer vermutet, dass ein Halswirbel-Schleudertrauma ausschließlich von einem starken Heckaufprall hervorgerufen werden kann, der irrt. Gleichgültig wie der Unfall aussah, ein HWS-Trauma kann immer auftreten, wissen ARAG-Experten. Selbstverständlich muss dies aber auch bewiesen werden. Hierzu ist jedoch nicht zwingend ein unfallanalytisches Gutachten notwendig, sondern es kann die Aussage des behandelnden Arztes sowie des Verletzten ausreichen. Aus diesem Grund musste eine Versicherung, deren Versicherungsnehmer eine leichte Frontkollision verursachte, auch die Kosten für das HWS-Trauma der Unfallgegnerin in Form von Dienstbezügen und Heilfürsorgeaufwendungen des Arbeitgebers übernehmen. Dieser konnte nämlich nachweisen, dass die Beschäftigte vor dem Unfall in ihrer Halsbewegung noch nicht eingeschränkt war, so dass dieses Gebrechen tatsächlich als unfallbedingt angesehen werden muss. Allerdings handelt es sich bei diesen Rechtssprechungen immer um Einzelfallentscheidungen, die nicht zu verallgemeinern sind (BGH, Az.: VI ZR 274/07).
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