Die einen bewundern und züchten Tauben als tolle Orientierungskünstler und Langstreckenflieger, andere schätzen ein saftiges Täubchen auf dem Teller eines Sternerestaurants. In unseren Städten sind die Vögel oft weniger gerne gesehen und werden sogar als Ratten der Lüfte beschimpft. So minderte auch eine wenig erfreute Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da aufgrund einer Taubenplage ihr Balkon stark verschmutzt wurde. Ihrer Meinung nach sei dadurch der Gebrauch des Balkons und der Wohnung eingeschränkt gewesen. Der Vermieter ergriff einige Maßnahmen, um der Taubenplage zu begegnen. So installierte er ein Drahtgeflecht auf dem Dach, welches zwar das Einnisten der Vögel verhinderte, nicht jedoch den Aufenthalt. Des Weiteren trug er eine Vergrämungspaste auf das Haus auf und errichtete Taubenfallen. Er meinte daher, alles Zumutbare getan zu haben, um den Tauben Herr zu werden und erkannte das Minderungsrecht nicht an. Er klagte daraufhin auf Zahlung der ausstehenden Miete und bekam Recht. Denn der Aufenthalt der Tauben auf dem Balkon der Wohnung sowie dessen Verkotung haben keinen Mangel der Mietsache dargestellt. Das Gericht erkannte zwar an, dass von den Tauben eine Belästigung ausging. Jedoch sei die Wohnung der Mieterin nach ihrer baulichen Ausgestaltung und Funktionsfähigkeit zu Wohnzwecken geeignet und daher nicht mangelhaft gewesen. Zwar muss ein Vermieter dafür Sorge tragen, dass Störungen des Mietgebrauchs abgewehrt werden. Der Vermieter hatte sich aber hinreichend und ernsthaft bemüht, der Mieterin den vertragsgemäßen Gebrauch zu ermöglichen, ergänzen ARAG Experten. Ihm haben keine weiteren rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Verfügung gestanden (LG Kleve 3 S 117/85).
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Storys per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Unerwünscht: Die Taube auf dem Balkon
Eine Story von ARAG SE
Story herunterladen
Unerwünscht: Die Taube auf dem Balkon
Eine Story von ARAG SE
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse: