- Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Rufen Sie die Polizei!
- Daten und Beweise sichern! In manchen südlichen Ländern erfahren Sie die Versicherung nicht über das Kennzeichen, sondern nur über Plaketten auf der Windschutzscheibe.
- Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.
- Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Benutzen Sie dazu den Europäischen Unfallbericht.
- Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche, auch wenn der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
- Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 0800/25 026 00) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.
- Europäischer Unfallbericht
- Schutzbrief
- Auslands-Krankenversicherung
- Vollkasko-Versicherung
Die Grüne Versicherungskarte ist in der gesamten EU als Einreisedokument überflüssig. Sie brauchen sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument. Sie bekommen diese bei Ihrem Versicherer.