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Unfallversicherung und Invalidität

(lifePR) (Düsseldorf, )
Jede sportlich Betätigung beinhaltet ein gewisses Verletzungsrisiko, welches naturgemäß je nach Sportart sehr unterschiedlich ausfällt. Wer im Verein Sport treibt, ist deshalb über die Sportversicherung unfallversichert. Arbeitnehmer und Personen bei arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit (z.B. Übungsleiter, Platzwarte, Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle) sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Vergleichsweise tritt die Sportversicherung für die Mitglieder der Sportvereine ein, wenn auch mit einem anderen Leistungsspektrum. Schwerpunkt sind in der Unfallversicherung Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall. Unter Invalidität versteht man in der Unfallversicherung den Verlust oder die dauernde teilweise bzw. vollständige Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen. Im Rahmen der sogenannten "Gliedertaxe" werden feste Invaliditätsgrade ausgewiesen. Ansonsten ist für den Umfang einer eventuellen Versicherungsleistung maßgebend, inwieweit die normale körperliche und geistige Leistungsfähigkeit bei Sport, Freizeit und Beruf unter medizinischen Gesichtspunkten beeinträchtigt ist. Im Rahmen der Unfallversicherung der Sportversicherungsverträge ist auch eine Entschädigungsleistung für Todesfälle vorgesehen. Die Versicherungssummen der jeweiligen Sportversicherungsverträge sind unterschiedlich und teilweise abhängig vom Alter, Familienstand und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder der Versicherten. Die Mitglieder haben aber nicht nur bei der Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins, sondern auch auf den direkten Wegen zu und von diesen Veranstaltungen, Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung (Arbeitsstätte) und endet nach Rückkehr mit deren Wiederbetreten. Einzelunternehmungen und Einzeltrainings sind allerdings nur dann versichert, wenn diese vom Verein oder Verband ausdrücklich angeordnet sind. Darum raten ARAG Experten Einzelunternehmungen oder Einzeltrainings immer schriftlich vom Vorstand oder Trainer anweisen lassen.

ARAG SE

Die ARAG ist mit knapp 22 Millionen versicherten Breiten- und Spitzensportlern Europas größter Sportversicherer. Neben Freizeitsportlern, die über ihren jeweiligen Landessportbund bei der ARAG versichert sind, genießen auch alle Leistungssportler, die von der Stiftung Deutsche Sporthilfe gefördert werden, den umfangreichen Versicherungsschutz der ARAG. Außerdem sind die über 300.000 Wintersportler der Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband versichert. Seit über 25 Jahren leistet der Sportversicherer Nummer 1 darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Erforschung und Prävention von Sportunfällen und -verletzungen. Dabei arbeitet die ARAG eng mit dem Lehrstuhl für Sportmedizin und Sporternährung der Ruhr-Universität Bochum zusammen und ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sicherheit im Sport (ASiS).

Der ARAG Konzern ist der international anerkannte unabhängige Partner für Recht und Schutz. Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Mit mehr als 3.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,4 Milliarden €. Außerhalb Deutschlands ist die ARAG in weiteren zwölf europäischen Ländern und den USA für ihre Kunden aktiv. Auf dem US-amerikanischen Rechtsschutzmarkt nimmt die ARAG heute eine Spitzenposition ein. Darüber hinaus ist der Konzern in Spanien und Italien mit seinen Rechtsschutzprodukten Marktführer.

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