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Urlauber müssen pünktlich am Check-in-Schalter sein

(lifePR) (Düsseldorf, )
In dem konkreten Fall hatte der Kläger eine einwöchige USA-Reise gebucht - inklusive der Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn. Das Reisebüro druckte ihm die Zugverbindungen aus, der Kunde nutzte die vorgeschlagenen Züge. Am Abreisetag verspäteten sich diese aber deutlich, so dass der Kläger seinen Flug verpasste und umbuchen musste. Er verlangte die Kosten dafür zurück - zu Unrecht, entschied das aufgerufene Gericht (AG Duisburg, 35 C 5102/09). Er ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, 90 Minuten vor dem Abflug am Schalter einchecken zu müssen. Er habe mit der Möglichkeit einer Zugverspätung rechnen können und nicht darauf vertrauen dürfen, bei einer Verspätung trotzdem noch abgefertigt zu werden, so die ARAG Experten. Das Amtsgericht Duisburg urteilte damit anders als jüngst das Landgericht Frankfurt. In einem ähnlichen Fall hatte dieses zugunsten des Kunden entschieden (Az.: 2-24 S 109/09).
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