Verkehrszeichen müssen sichtbar sein
Ob ein Verkehrszeichen wirksam ist, bestimmt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Er wurde von der Rechtsprechung entwickelt und besagt, dass ein Zeichen so aufgestellt sein muss, dass es von den Verkehrsteilnehmern schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfasst werden kann. Das gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nicht nur bei der erstmaligen Anbringung, sondern auch dann, wenn ein Verkehrsschild aufgrund von Witterungsbedingungen nicht mehr erkennbar ist. In diesem Fall ist das Zeichen für den Autofahrer unverbindlich. Missachtet er es, verhält er sich nicht ordnungswidrig (OLG Hamm, Az.: III-3 RBs 336/09).
Schilder ohne erkennbare Bedeutung
Für Verkehrsschilder, die nicht schon an ihrer Form erkennbar sind - wie das zum Beispiel bei einem verschneiten Tempolimit-Schild der Fall ist - bedeutet das: Fahren Sie als ortsunkundiger Autofahrer an dem Zeichen vorbei, sind Sie nicht verpflichtet, auszusteigen, um feststellen zu können, welche Anordnung dort getroffen wird. Wenn Sie von der Polizei angehalten oder wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt werden, können Sie sich vielmehr darauf berufen, dass Sie das Verkehrszeichen nicht erkennen konnten. Das müssen Sie allerdings auch gegenüber den Ordnungshütern nachweisen! Deshalb empfiehlt es sich, im Ernstfall an Ort und Stelle ein Foto von dem verschneiten Schild zu machen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie Anwohner sind: Die Anordnung der verschneiten Verkehrszeichen müssen sie dann trotzdem beachten, weil davon auszugehen ist, dass Sie die vorhandene Beschilderung kennen oder zumindest kennen müssten. Und auch, dass innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr als Tempo 50 erlaubt ist, wird bei Führerscheininhabern als bekannt vorausgesetzt. In einer Tempo-30-Zone mit 50 km/h zu fahren, kann deshalb bei verschneiten Schildern ohne Folgen bleiben. Fahren Sie aber schneller als Tempo 50, wird trotzdem ein Bußgeld fällig.
Zeichen mit charakteristischer Form
Bei Verkehrszeichen, die schon anhand ihrer charakteristischen Form erkennbar sind, hilft das Argument, das Schild sei verschneit gewesen, nicht weiter. Denn das achteckige "Stopp"-Zeichen oder das auf der Spitze stehende Dreieck des "Vorfahrt beachten"-Zeichens zum Beispiel sind in ihrer Form einmalig und lassen keine Zweifel über die getroffene Anordnung zu. Diese Schilder müssen daher immer beachtet werden - egal, ob verschneit oder nicht!
Parkbeschilderung
Auch ein Halte- oder Parkverbotsschild oder eine Anwohnerparkzone kann selbst dann wirksam sein, wenn die Verkehrszeichen wegen Schnees nicht mehr erkennbar sind. Die in der StVO festgeschriebene Sorgfaltspflicht kann so ausgelegt werden, dass sich Autofahrer gezielt nach vorhandenen Verbotsschildern umzusehen haben. Ist der Wagen geparkt, können Sie dies auch gefahrlos tun. Im Zweifelsfall befreien Sie das fragliche Schild also lieber vom Schnee, bevor Sie ein Bußgeld wegen Falschparkens riskieren, raten ARAG Experten.