Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 219677

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Vorsicht beim Hinzuverdienst

(lifePR) (Düsseldorf, )
Gute Nachrichten für Rentner: Laut Zeitungsberichten können sie zum 1. Juli mit einer Anhebung ihrer Bezüge um 1,0 Prozent rechnen. Die Regeln zum Hinzuverdienst sind aber nach wie vor aktuell. Denn wer eine gesetzliche Rente bezieht, dem stellt sich bei der Möglichkeit eines Hinzuverdienstes auch die Frage nach der gesetzlich erlaubten Höhe. Je höher die Zuverdienstgrenze, desto mehr Geld kann dem Rentner zur Verfügung stehen. Gerade bei der vorgezogenen Altersrente sollen die Grenzen künftig attraktiver ausfallen. Die ARAG Experten erklären Ihnen, welche Regeln zu beachten sind, wenn es um den Hinzuverdienst zur Rente geht.

Hinzuverdienst bei Bezug von Altersrente

Die wichtigste Regel bezüglich des Hinzuverdienstes bei Rentenbezügen besagt, dass Bezieher einer Regelaltersrente grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Egal wie hoch der Hinzuverdienst ist, die monatliche Rentenzahlung wird davon nicht beeinflusst. Im Fall einer vorgezogenen Altersrente dagegen können bei einer Vollrente nur bis 400 Euro rentenunschädlich hinzuverdient werden. Bei einer Teilrente müssen die Hinzuverdienstgrenzen regelmäßig individuell berechnet werden. Sollte der Hinzuverdienst höher als die jeweilige Hinzuverdienstgrenze ausfallen, wirkt sich dies auf die Höhe der auszuzahlenden Rente aus. Je höher der Verdienst, desto niedriger die Rente. Der erlaubte Hinzuverdienst darf aber im laufenden Jahr bis zu zweimal überschritten werden - allerdings nur bis zum Doppelten des ursprünglichen monatlich erlaubten Hinzuverdientes. Zur Zeit wird über eine Erhöhung der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente beziehen, diskutiert. Künftig sollen diese zusätzlich so viel hinzuverdienen dürfen, dass sie mit der Rente maximal das letzte Bruttogehalt erreichen. Die geplanten Änderungen sollen noch in 2011 umgesetzt werden.

Hinzuverdienst bei Bezug von Erwerbsminderungsrente

Auch bei der Erwerbsminderungsrente gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente können ebenfalls grundsätzlich 400 Euro ohne Auswirkung hinzuverdient werden. Wird die volle Erwerbsminderungsrente nur teilweise oder nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt, sind die Hinzuverdienstgrenzen auch hier individuell zu bestimmen. Wird die jeweilige Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird die Rente nur anteilig ausgezahlt. Auch hier bleibt ein zweimaliges Überschreiten des erlaubten Hinzuverdienstes ohne Folgen.

Mit Informationen absichern

Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen die ARAG Experten die Informationsangebote des Deutschen Rentenversicherungsbunds, die Auskunft über die genauen gesetzlichen Grenzen des Hinzuverdientes und Möglichkeiten der verschiedenen Teilrenten anbieten.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.