Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 952901

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Jennifer Kallweit +49 211 9633115
Logo der Firma ARAG SE

Wärmepumpe – aber sicher!

ARAG Experten informieren, wie Wärmepumpen optimal versichert werden können

(lifePR) (Düsseldorf, )
Die Wärmepumpe führt ein riskantes Leben: Sie wird zerstört, entführt, durch Bedienfehler außer Gefecht gesetzt und ist obendrein den Elementen schutzlos ausgeliefert. Selbst ihr Zubehör ist vor Langfingern nicht sicher. Darüber hinaus kann sie selbst Schäden an Dritten verursachen. Gegen all diese Risiken ist allerdings ein Kraut gewachsen: die richtige Versicherung. Die ARAG Experten mit einem Überblick, welche Schäden Wohngebäude- und Privathaftpflichtversicherungen.

Wärmepumpe ist beliebt
Im letzten Jahr wurden laut Statistischem Bundesamt in mehr als der Hälfte aller neuen Wohngebäude Wärmepumpen als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die Wärmespender beliebt: In über 60 Prozent aller in 2022 fertiggestellten Gebäude wurde eine Wärmepumpe eingebaut.

Wohngebäudeversicherung auch für Wärmepumpen?
Die Versicherung einer Wärmepumpe hängt immer vom Versicherer, dem gewünschten Leistungsumfang und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. In der Regel werden Wärmepumpen laut ARAG Experten über Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Dabei sollte zunächst geklärt werden, ob der Versicherungsschutz Einschränkungen bei der Art des Gerätes macht: Ist eine Erd-Wärmepumpe, die die Wärme aus der umliegenden Erde gewinnt, genauso versichert wie eine Luft-Wärmepumpe, die ihre Energie aus der Umgebungsluft gewinnt?

Darüber hinaus kann der Standort der Wärmepumpe einen wesentlichen Unterschied für die Versicherung machen: Ist die Pumpe im Haus oder fest am Gebäude verbaut, ist sie als Teil des Gebäudes gegen die vertraglich vereinbarten Gefahren mitversichert. Steht die Wärmepumpe allerdings frei verbaut im Außenbereich, hängt es vom Versicherungsvertrag ab, ob das Gerät separat aufgenommen werden muss. Auf jeden Fall raten die ARAG Experten, die Wohngebäudeversicherung über den meist kostenintensiven Einbau einer Wärmepumpe zu informieren und die Versicherungssumme gegebenenfalls anpassen zu lassen, um eine Unterversicherung zu verhindern. Die Ausweitung des Versicherungsschutzes sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Was ist drin, was nicht?
In der Regel greift die Wohngebäudeversicherung, wenn die Wärmepumpe selbst Schaden nimmt, z. B. bei Leitungswasser, Blitz, Sturm, Hagel, Frost oder Feuer. Elementarschäden durch extreme Wetterbedingungen, beispielsweise durch Überschwemmungen oder Orkane, sind laut ARAG Experten hingegen nicht unbedingt enthalten, sondern müssen unter Umständen zusätzlich durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Übrigens: Ein guter Wohngebäude-Schutz gilt nicht nur für die Wärmepumpe selbst, sondern auch für deren stromerzeugende Anlagen wie etwa Photovoltaikanlagen , Solarthermie oder Balkonkraftwerke.

Zwei nicht zu unterschätzende Risiken – Diebstahl und Vandalismus – sind in der Regel ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die ARAG Experten raten aber zu einem Blick in die Vertragsbedingungen: Auch mit der Wärmepumpe verbundene Elemente, wie z. B. Rohre, Armaturen oder Kompressor sollten mitversichert sein.
Wenn die Wärmepumpe aufgrund eines technischen Defekts oder aufgrund von Verschleiß ausfällt, greift keine Versicherung. Hier sind Hersteller oder Händler zuständig. Mit etwas Glück haben Kunden noch Anspruch auf Gewährleistung oder Garantieleistungen.

Sicherheitsvorkehrungen
Die ARAG Experten empfehlen, die Wärmepumpe mit speziellen Beschlägen zu sichern, so dass das Gerät nicht mehr so leicht abgebaut werden kann. Auch Alarmanlage und Kameraüberwachung können Dieben das Leben schwer machen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass kein öffentlicher Raum wie beispielsweise Gehwege, Parkplätze oder die Straße von der Kamera beobachtet werden dürfen. Auch das Erfassen fremder Privatflächen, wie etwa der Garten des Nachbarn, stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz). GPS-Systeme und individuelle Markierungen an der Wärmepumpe können bei der Wiederbeschaffung hilfreich sein.

Gefahrenquelle Wärmepumpe und wann die private Haftpflichtversicherung greift
Durch austretende Wärme- oder Kältemittelträger durch ein Leck in der Wärmepumpe, umherfliegende Bauteile der Wärmepumpe bei Orkan – auch wenn es nicht alltäglich ist, kann das Gerät selbst erhebliche Schäden bei Dritten, an fremdem Eigentum oder an der Umwelt anrichten. Diese Schäden sind laut ARAG Experten in der Regel nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sondern über eine private Haftpflichtversicherung.

Rechtsprechung nicht eindeutig
Außen verbaute Wärmepumpen können mit 30 bis 65 Dezibel Lärm verursachen, der vor allem den Nachbarn stören könnte. Obwohl in vielen Bundesländern ein Mindestabstand von drei Metern zwischen einer baulichen Anlage und der Grundstücksgrenze eingehalten werden muss, gibt es auch Bundesländer, in denen das Gerät direkt am nachbarlichen Grundstück stehen darf. Zudem ist nicht überall einheitlich geregelt, ob eine Wärmepumpe als bauliche Anlage gilt. Es gibt also viele ungünstige Faktoren, die einen Nachbarschaftsstreit begünstigen.

So dürfen Luftwärmepumpen nach dem Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz direkt an der Grundstücksgrenze stehen (Verwaltungsgericht Mainz, Az.: 3 K 750/19.MZ). Ähnlich sahen es die Richter des Oberlandesgerichts München, nach deren Ansicht eine Wärmepumpe keine bauliche Anlage ist. Sie entschieden daher, dass eine Luft-Wärmepumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern vom Nachbargrundstück in einer Hütte aufgestellt war, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden musste (Az.: 3 U 3538/17).

Ganz anders sahen es die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg. Hier musste ein Mann seine Wärmepumpe entfernen, weil er den Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück nicht eingehalten hatte (Az.: 14 U 2612/15). Auf ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weisen die ARAG Experten hin. Auch hier musste eine Wärmepumpe entfernt werden. Dabei war nicht ausschlaggebend, ob sie als bauliche Anlage angesehen wurde oder nicht. Entscheidend war für die Richter die Geräuschentwicklung der Wärmepumpe, die den Nachbarfrieden gefährden könnte (Az.: 28 K 3757/14).

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.