So schützen Sie sich vor Taschendieben
Wo es eng wird, zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Kaufhausgetümmel, ist das bevorzugte Einsatzgebiet der Taschendiebe. Gehen Sie nie unbedarft bummeln.
· Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
· Tragen Sie Ihre Handtasche, wenn Sie nicht darauf verzichten können, immer geschlossen und mit der Verschlussseite eng am Körper.
· Benutzen Sie Geldgürtel, Gürteltaschen oder Brustbeutel für größere Geldbeträge.
· Verteilen Sie Bargeld, EC- und Kreditkarten am Körper.
· Smartphones sind begehrtes Diebesgut! Tragen Sie Ihr Handy beispielsweise in einer verschließbaren Innentasche Ihrer Jacke.
Bei diesen Tricks sollten Sie besonders gut aufpassen
Beim Rempel-Trick wird das Opfer im Gedränge angerempelt oder von vermeintlichen Passanten eingekeilt. Während sich der Vordermann plötzlich nach irgendetwas bückt und der Ahnungslose aufläuft und abgelenkt ist, greift der hintere Komplize in die Tasche.
Beim Drängel-Trick rechnen die Langfinger damit, dass sich das Opfer, wenn man ihm unangenehm nah kommt, umwendet und so die Schultertasche darbietet.
Eine beliebte Diebstahlmasche ist auch der Antanz-Trick . Wo viele Menschen feiern haben es die Täter vorzugsweise auf alkoholisierte Passanten abgesehen. Sie suchen scheinbar ausgelassen tanzend Körperkontakt.
Beim Stadtplan-Trick sind meist Teams am Werk. Während der "Fremde" nach dem Weg fragt und sich das Opfer orientiert, plündert der Komplize die Tasche.
ARAG Experten warnen ebenfalls vor dem Beschmutzer-Trick : ‚Versehentlich‘ wird das Opfer bekleckert. Beim anschließenden wortreichen Reinigungsversuch verschwindet dann das Portemonnaie.
Wenn Sie einen Taschendieb erwischen
Sollten Sie einen Taschendieb beobachten, machen Sie andere Personen auf den Dieb aufmerksam und bitten um ihre Hilfe. Rufen Sie sofort die Polizei unter dem Notruf 110 oder sorgen dafür, dass jemand anruft.Können Sie einen Dieb auf frischer Tat erwischen, dürfen Sie ihn festhalten, bis die Polizei kommt. Im § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Es muss natürlich alles im Rahmen bleiben, ansonsten machen Sie sich unter Umständen wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsberaubung strafbar.
Wenn es zum Diebstahl gekommen ist
Fehlt Ihre Kreditkarte, sollten Sie schnell handeln und diese sofort sperren lassen. Hilfreich ist hier, die Sperrnummer seines Kreditinstituts im Handy gespeichert zu haben. Nimmt Ihr Kreditinstitut am zentralen Sperrnotrufsystem teil, können Sie die Kartensperrnummer 116 116 wählen! Gleiches gilt übrigens inzwischen auch für die SIM-Karte, wenn Ihnen das Handy gestohlen wurde. Damit können Sie vermeiden, dass der Dieb auf Ihre Kosten telefoniert. Klären Sie auch hier am besten im Vorfeld, ob Ihr Mobilfunkanbieter am Sperrnotruf teilnimmt.