Man fragt sich, wie so etwas passieren kann und doch kommt es relativ häufig vor: Der Koffer ist schon an Bord des Flugzeuges, aber vom dazugehörigen Passagier keine Spur. Schlafen diese Menschen irgendwo am Flughafen ein? Oder sperren sie sich selbst in der Toilette ein? Oder bekommen sie spontane Flugangst? In solchen Fällen fliegt das Gepäck nicht etwa ohne seinen Besitzer, sondern wird aus Sicherheitsgründen wieder ausgeladen. Und das kann dauern! Kommen die an Bord der Maschine wartenden Passagiere daraufhin mehr als drei Stunden später am Zielort an, haben sie nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf eine Ausgleichzahlung. In einem konkreten Fall weigerte sich eine Airline zwar mit dem Hinweis auf außergewöhnliche Umstände. Doch Gepäck, das wieder ausgeladen werden muss, gibt es regelmäßig und ist daher ein gewöhnlicher Umstand im Luftverkehr. Deshalb bestand für die betroffenen Passagiere sehr wohl ein Anspruch auf Ausgleichzahlung (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 29 C 1685/15 (21)).
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