Werkzeuge leihen – aber wo?
Damit Heimwerker für jede handwerkliche Herausforderung gewappnet sind, verleihen fast alle Baumärkte die gängigen Werkzeuge wie Dampfstrahler oder Parkettschleifmaschine. Im Internet findet man aber auch spezielle Verleiher, die ein noch größeres Angebot an Werkzeugen und professionellen Maschinen bis hin zum Hydraulikbagger oder Sattelschlepper bereithalten. Die anfallenden Kosten variieren zum Teil erheblich – ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle. Doch das ist oft leichter gesagt als getan. Denn die Angebote werden meist nicht mit dem tatsächlichen Endpreis beworben. Zubehör und auch benötigte Schutzkleidung werden häufig extra berechnet. Auch Stornokosten können anfallen. Der genaue Bauverlauf ist für Laien nämlich oft nicht im Voraus ersichtlich. Wenn der Eigenbau sich dann verzögert und man die bestellten Werkzeuge doch erst ein Wochenende später benötigt, werden zum Teil hohe Stornokosten fällig. Das gilt auch, wenn das Wetter nicht mitspielt; laut den meisten AGB ist das „Warum“ bei den anfallenden Stornogebühren unwichtig. Bei verspäteter Rückgabe drohen meist genau so hohe Aufschläge, nicht selten sogar verbunden mit Schadensersatzforderungen für den Nutzungsausfall. Ein genauer Blick ins Kleingedruckte schützt vor solch unliebsamen Überraschungen. Es gibt nämlich auch Verträge, bei denen nur die tatsächliche Nutzungszeit bezahlt werden muss, auch wenn man das Leihgerät für einen längeren Zeitraum reserviert hat. Ein solcher Vertrag ist immer dann die beste Wahl, wenn man selbst wenig Erfahrung hat, wie lange man genau für eine bestimmte Arbeit brauchen wird.
Kaution muss meistens hinterlegt werden
In der Regel muss eine Kaution für das Werkzeug oder die Maschine hinterlegt werden. Die Summen variieren stark. Schon beim Verleih sollten Verbraucher den Zustand der Werkzeuge und Maschinen sorgfältig überprüfen und alle erkennbaren Mängel, auch Schönheitsfehler wie Lackschäden, Kratzer und Beulen dokumentieren lassen. So können sie dafür später nicht zur Verantwortung gezogen werden. Anderenfalls kann der Verleiher die Kaution einbehalten.
Wenn Werkzeuge und Maschinen streiken
Wenn das ausgeliehene Werkzeug während der Arbeit plötzlich streikt oder gar völlig den Geist aufgibt, ist meist guter Rat teuer. ARAG Experten raten in diesem Fall, sofort den Verleiher zu informieren – auf keinen Fall erst bei der Rückgabe den Gerätes. Wichtig ist es auch, einen Zeugen zu benennen, der versichern kann, dass der Schaden am Leihgut nicht auf unsachgemäßer Bedienung oder Fahrlässigkeit beruht. Für vom Kunden beschädigten Geräte kann der Verleiher nämlich ebenfalls Schadensersatz verlangen. Da der Verleiher die Übergabe eines mangelfreien Gerätes in aller Regel gut protokolliert hat, liegt die Beweislast oft beim Kunden. Wenn es dann keinen Zeugen gibt, hilft unter Umständen nur eine private Haftpflichtversicherung . Klauseln in den AGB, die per se die Beweislast bei beschädigten Geräten auf den Kunden abwälzen, können unter Umständen allerdings nichtig sein, so die ARAG Experten.
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