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Zensus 2011

(lifePR) (Düsseldorf, )
81,8 Millionen Menschen leben in Deutschland - ungefähr. So ganz genau weiß das nämlich niemand. Genaue Daten wurden zuletzt 1981 in der DDR und 1987 in der Bundesrepublik erhoben. Trotz deutscher Wiedervereinigung, der Vielzahl von Wohnortwechseln aus Ost- nach Westdeutschland und der fortschreitenden europäischen Integration beruht die Ermittlung der aktuellen amtlichen Einwohnerzahl seit damals auf dem System der Bevölkerungsfortschreibung, also auf Schätzungen und Hochrechnungen. Diese werden umso ungenauer, je älter die zugrunde gelegten Daten sind. Am 9. Mai startet daher der Zensus 2011 mit der Befragung der Haushalte. Ganz im Gegensatz zur letzten ausführlichen Volkszählung regt sich diesmal kaum Protest. Was die Bürger trotzdem wissen und beherzigen sollten, sagen ARAG Experten.

+ Wer wird erfasst? +

Einfache Frage - einfache Antwort: Alle! Denn In den Zensus fließen die Daten aller Bürger aus den Registern der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Bürger dürfen die Teilnahme nicht verwehren. Darüber hinaus ist eine direkte Befragung nötig, um die Qualität der Registerdaten zu überprüfen und Merkmale zu erheben, die bislang nicht abrufbar sind. 9,6 Prozent der Bevölkerung (1.409.196 Haushalte, 7.900.000 Personen), die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, bekommen daher Besuch von einem Interviewer. Es findet also keine Vollerhebung, sondern lediglich eine Stichprobenbefragung statt. Einen Fragebogen ausfüllen sollen zudem alle Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften - dazu zählen auch Studentenwohnheime, Altenheimen und Gefängnisse. Wer eine Wohnung oder ein Haus besitzt, wird ebenfalls aufgefordert, Angaben zu machen.

+ Wann geht's los? +

Der Zensus ist eigentlich schon in vollem Gange. Bereits seit 2008 läuft die Übermittlung und der Abgleich von Daten aus Melderegistern und Grundbuchämtern sowie die Ermittlung der Wohnrauminhaber. Seit Oktober 2010 wurden Fragebögen für eine Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung versendet, wobei allerdings nicht jeder Haus- oder Wohnungseigentümer angeschrieben wurde. Ab dem 9. Mai 2011 geht's dann aber richtig los. An diesem Stichtag übermitteln verschiedene Behörden - z. B. Meldebehörden, die Agentur für Arbeit und Grundbuchämter - Auszüge aus ihren Registern an das Statistische Bundesamt. Ab diesem Termin werden auch die ergänzenden Befragungen durchgeführt. Die Fragebögen können zwar in Einzelfällen schon vor dem 9. Mai oder auch etwas später bei den Befragten eintreffen, doch müssen sich die Antworten stets auf den Stichtag beziehen.

+ Was wird gefragt? +

Abgefragt werden sowohl demografische als auch geografische Merkmale der Bevölkerung, also Persönlichkeitsmerkmale, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund. Außerdem werden Angaben zu Beruf, Erwerbsstatus, Karrierestatus und Bildungsniveau gefordert. Ebenfalls sind Fragen zu Haushaltstypus und Haushaltsgröße zu beantworten. Bei den gebäude- und wohnungsstatistischen Merkmalen geht es hauptsächlich um Art und Größe der Gebäude, Anzahl der Wohnungseinheiten, Bewohnerzahl, Besitzstatus und Ausstattung der Wohnungen oder Gebäude. Wer für den Zensus 2011 ausgewählt worden sein, kann den Fragebogen am PC ausfüllen und die Angaben online versenden.

+ Darf man sich weigern? +

Nein! Gehört man zur Gruppe der Wohnungs- und Gebäudeeigentümer oder wurde man für die Stichprobenbefragung ausgewählt, ist man gemäß § 18 ZensG 2011 zur Auskunft verpflichtet. Alle Fragen sind wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der gesetzten Frist zu beantworten. Eine Ausnahme wird nur bei der Frage nach der Religion, Glaubensrichtung und Weltanschauung gemacht: Hier ist die Beantwortung freiwillig. Wer für den Zensus 2011 ausgewählt wurde und sich weigert, Angaben zu machen, oder fahrlässigerweise eine unrichtige oder unvollständige Auskunft erteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt für das Versäumen der gesetzten Frist zur Rücksendung der Antworten und für Auskünfte, die auf den Erhebungsvordrucken nicht in der vorgesehenen Form erteilt wurden. Gemäß § 23 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz (BStatG) kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

+ Wird der Datenschutz gewährleistet? +

Ja, die Einhaltung des Datenschutzes wird von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder überwacht. Die Rechenzentren der Statistischen Ämter sind durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen gesichert. Außerdem soll bei Nutzung allgemein zugänglicher Netze durch weitere Datenschutzmaßnahmen wie Verschlüsselungsverfahren die Vertraulichkeit der Daten gewährleistet werden. Andere Behörden dürfen auf die erhobenen Daten nicht zugreifen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1983 im damaligen Volkszählungsurteil, das dazu führte, dass die damals geplante Volkszählung in der Bundesrepublik erst 1987 abschließend durchgeführt werden konnte.

+ Warnung! +

Ab dem 9. Mai sind bundesweit 80.000 Erhebungsbeauftragten unterwegs. Obwohl die Interviewer sich vor Beginn ihrer Tätigkeit schriftlich verpflichten müssen, das Statistikgeheimnis zu wahren, und bei einem Verstoß auch mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden, befürchtet man, dass Kriminelle oder Rechtsextreme den Zensus für ihre Zwecke nutzen könnten. Ein Bewerber für den Job als Interviewer muss nämlich beispielsweise kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Auch dürfen die Bewerber nicht nach Vorstrafen oder politischer Gesinnung gefragt werden. Die Erhebungsstellen sind also bei der Auswahl ihrer Interviewer auf den äußeren Anschein angewiesen. ARAG Experten mahnen zur Vorsicht, da die NPD ihre Mitglieder bundesweit dazu aufgerufen hat, sich als Interviewer für den Zensus 2011 zu melden und die Daten und Ergebnisse der Befragungen der NPD zur Verfügung zu stellen. Zudem ist damit zu rechnen, dass auch Kriminelle - Betrüger, Einbrecher u.s.w. - versuchen werden, die Volkszählung für ihre Zwecke zu missbrauchen.

+ Praxistipp +

Um einen Missbrauch durch Betrüger zu verhindern, sollten Sie aufmerksam sein und bestimmte Tipps beherzigen:

- Steht ein Interviewer vor Ihrer Haustür, lassen Sie sich unbedingt seinen Zensus-Ausweis sowie den Personalausweis zeigen und kontrollieren Sie diese sorgfältig! Jeder Erhebungsbeauftragte erhält einen speziellen Ausweis, der nicht nur Name, Anschrift und Geburtsdatum, sondern auch das Zensus-Logo, das Wappen des Bundeslandes und die Unterschrift des Erhebungsstellenleiters trägt. Außerdem ist der Ausweis gesiegelt.
- Beachten Sie auch, dass sich die Interviewer etwa eine Woche vor ihrem Besuch mit einem Flyer im Briefkasten und einem konkreten Terminvorschlag bei Ihnen ankündigen!
- Haben Sie Zweifel an der Seriosität des Interviewers, lassen Sie diesen auf keinen Fall in Ihre Wohnung oder Ihr Haus! Sie sind nicht dazu verpflichtet und können die Fragen auch im Hausflur oder vor der Haustür beantworten. Auch sind Sie nicht dazu verpflichtet, überhaupt mit dem Interviewer zu sprechen. Sie können sich den Fragebogen auch aushändigen lassen, ihn allein und in Ruhe ausfüllen und anschließend mit der Post versenden oder das Online-Formular nutzen.
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