Die Klage der Hundeliebhaber blieb erfolglos. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus, entschieden die Richter und fügten hinzu, dass es der allgemeinen Erfahrung entspricht, dass sich Hunde gegenseitig anbellten - auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. Angesichts dessen war die Behörde berechtigt, von den Klägern eine Reduzierung der Anzahl der Hunde auf maximal vier Tiere zu fordern, so die ARAG Experten (VG Koblenz, 1 K 944/10.KO).
Zu viele Hunde im Wohngebiet
Die Klage der Hundeliebhaber blieb erfolglos. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus, entschieden die Richter und fügten hinzu, dass es der allgemeinen Erfahrung entspricht, dass sich Hunde gegenseitig anbellten - auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. Angesichts dessen war die Behörde berechtigt, von den Klägern eine Reduzierung der Anzahl der Hunde auf maximal vier Tiere zu fordern, so die ARAG Experten (VG Koblenz, 1 K 944/10.KO).