Ist ein Parkausweis im Auto aufgrund des Schnees auf der Windschutzscheibe nicht erkennbar, so bekommt man kein Knöllchen. Denn nach der StVO muss der Fahrer die Lizenz im Fahrzeug so anbringen oder auslegen, dass sie von außen gut sichtbar ist. Am besten hinter der Frontscheibe. Hat er das getan, dann ist er seiner Pflicht nachgekommen - auch bei Schneefall. Sind hingegen Verkehrsschilder nicht mehr lesbar, weil sie mit Schnee bedeckt sind, so müssen Anwohner trotzdem die Anordnung der verschneiten Schilder befolgen. Fahren jedoch Ortsunkundige an verschneiten Schildern vorbei, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu. Aber Vorsicht: Schilder, die allein an der Form erkennbar sind (z.B. Vorfahrt achten, Stop), müssen immer beachtet werden, warnen ARAG Experten!
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