Das Überfahren einer Ampel, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigt, kann nicht nur teuer werden; in der Regel geht mit dem Bußgeld auch ein einmonatiges Fahrverbot einher. Aber keine Regel ohne Ausnahme, wissen die ARAG Experten. So umging ein Autofahrer die auf rot umspringende Ampel der geradeaus führenden Fahrspur und ordnete sich auf der Rechtsabbiegerspur ein. Erst nach der Ampel zog er wieder nach links und fuhr geradeaus weiter. Dumm nur, dass zwei Polizisten den eindeutigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung beobachteten und den Verkehrsrowdy stoppten. Die Beamten gaben zu Protokoll, die Ampel hätte schon länger als eine Sekunde Rotlicht gezeigt, als der Beschuldigte über die Kreuzung fuhr. Der Mann klagte allerdings gegen die 125 Euro Geldbuße und das einmonatige Fahrverbot und bekam in zweiter Instanz sogar Recht. Die Richter des Oberlandesgerichts Hamm monierten am erstinstanzlichen Urteil (AG Recklinghausen), dass keine Daten eines technisch geeichten Messgerätes oder andere zuverlässige Feststellungen zur Entfernung des Fahrzeuges zur Haltelinie bei Rot werdender Ampel und zu seiner Geschwindigkeit vorlagen. Die Einschätzung der Polizisten, die den Vorfall aus einiger Entfernung beobachtet hatten, reichte den Richtern als Beweis nicht aus und so wiesen sie den Fall an das Amtsgericht zurück (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 423/07).
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