Der Führerschein wird künftig nur noch 15 Jahre gültig sein; darauf machen jetzt ARAG Experten aufmerksam. Ist der Geltungszeitraum abgelaufen, muss ein neuer beantragt werden. Diese Gesetzesänderung folgt einer EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006, die nun von Deutschland umgesetzt wird. Durch den regelmäßigen Austausch soll der Führerschein immer auf aktuellem Stand der Sicherheitstechnik sein. Zudem soll gewährleistet werden, dass das Lichtbild aktuell ist. Die gleichen Regelungen gelten bereits für Personalausweis und Reisepass. Zur Diskussion stand sogar, die Neuausstellung von einem Gesundheitsscheck und einer erneuten Fahrprüfung abhängig zu machen. Die EU stellte dies ihren Mitgliedssatten allerdings frei. Im Gesetzentwurf, der nur noch den Bundesrat passieren muss, ist dies allerdings nicht enthalten. Entsprechende Regelungen gibt es allerdings in vielen anderen europäischen Ländern, so unter anderem in Spanien, Italien und den Niederlanden. In Spanien beispielsweise müssen sich Autofahrer, die älter als 45 sind, alle fünf Jahre ärztlich untersuchen lassen. In Deutschland gilt folgendes: Führerscheine die vor 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 2033 gültig. Dann müssen sie umgetauscht werden. Alle ab 2013 ausgestellten Führerscheine werden befristet sein.
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