Das können die ARAG Experten mit einem klaren „Nein“ beantworten. Auch wenn man sich grundsätzlich für seinen Strandurlaub Sonne und für den Skiurlaub Schnee wünscht – ein Reisemangel ist schlechtes oder unpassendes Wetter im Urlaub nicht. In einem konkreten Fall handelte es sich um eine exklusive Privatrundreise durch Ecuador, die nicht wunschgemäß verlief. Die genervte Urlauberin hatte gleich zahlreiche Dinge zu beanstanden: Aufgrund von miesem Wetter, einem ausgefallenen Ausflug und Lärm verlangte sie vom Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung von rund 30 Prozent, immerhin 6.000 Euro. Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt sprachen ihr für den gestrichenen Ausflug und die Lärmbelästigung allerdings nur 800 Euro zu Az.: 16 U 54/23. Beim Wetter hingegen stellten sie klar, dass Urlauber sich selbst über die klimatischen Gegebenheiten am Zielort informieren müssen. Und ein Blick ins Internet oder in einen Reiseführer hätte der Frau klargemacht, dass sie ihren Luxus-Urlaub in der Regenzeit gebucht hatte.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a. M. .
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