Ein Baugerüst auf dem eigenen Grundstück ist kaum zu übersehen. Und trotzdem hatte die Hausherrin die Querstange wohl nicht kommen sehen, als sie hastig ins Haus lief, weil das Telefon läutete. Sie prallte derart heftig gegen die Stange, dass sie eine Gehirnerschütterung erlitt. Daraufhin verlangte sie Schmerzensgeld von der Gerüstbaufirma. Ihr Argument: Die Querstange war nicht besonders markiert oder mit Bändern in irgendeiner Form kenntlich gemacht hatte. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Markierung in diesem Fall gar nicht nötig gewesen ist, da die Frau vom Gerüst wusste, das für Sanierungsarbeiten an ihrem Haus aufgestellt worden war. Zudem war die Querstange deutlich sichtbar. Die Frau hatte sie nur wegen des ungünstigen Standes der Sonne und des Telefonläutens übersehen. Damit hat sie keinen Schadensersatzanspruch (Amtsgericht Nürnberg, Az.: 239 C 5388/16).
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