Online-Anbieter von Brillen dürfen nach Auskunft der ARAG Experten nicht mit Optiker-Qualität werben. Damit werden Verbraucher in die Irre geführt, weil sie womöglich das Internet-Angebot dann mit einer ordnungsgemäßen Leistung eines 'echten' Augenoptikers vergleichen. Gerade bei speziellen Brillen wie etwa der Gleitsichtbrille, die an sehr individuelle Parameter des Patienten angepasst ist, kann das Internet dies nicht leisten. Daher ist es auch bereits seit 2014 Pflicht, Kunden, die sich im Netz eine Gleitsichtbrille kaufen, explizit auf die eingeschränkte Nutzbarkeit der Online-Brille im Straßenverkehr hinzuweisen. Wer also Wert legt auf eine exakte Fertigung einer Gleitsichtbrille, sollte sich analog von einem Fachmann beraten lassen (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 227/14).
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