Wer bislang per Kabelanschluss in seiner Wohnung nicht genügend Heimatsender empfing, hatte gute Karten, auch gegen den Willen des Vermieters eine Satellitenschüssel anbringen zu dürfen. Doch das Internet und internettaugliche Fernseher stellen Parabolantennen zunehmend in den Schatten. Nach Einschätzung von ARAG Experten geht es bei einer ausreichenden Medienversorgung mit ausländischen Sendern jedoch nicht um Quantität sondern Qualität. Ist eine gewisse Informations-Bandbreite auch von nur wenigen ausländischen Sendern gewährleistet, muss der Kabelanschluss ausreichen. Dabei berücksichtigt die Rechtsprechung auch das Angebot von Fernsehsendern im Internet, auch wenn es kostenpflichtig sein kann. Angesichts mittlerweile geringer Anschaffungskosten von internetfähigen Computern kann ausländischen Mietern daher zugemutet werden, ihr Informationsbedürfnis über den PC zu befriedigen (BGH, Az.: VIII ZR 268/12). Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es Ausnahmen geben kann: Ist das Einkommen des Mieters zu gering, können ihm u.U. die Kosten für einen entsprechenden Internetzugang nicht zusätzlich zu den Kosten vom Kabelanschluss zugemutet werden.
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