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Ökostrom - Jetzt wechseln?

(lifePR) (Düsseldorf, )
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- Aus der Steckdose kommt überall das gleiche
- Empfehlenswert sind Tarife, die den Bau neuer Ökostromanlagen fördern
- Auch den eigenen Anbieter nach Ökostrom fragen
- Wechselgebühren sind unzulässig

Unter dem Eindruck der dramatischen Ereignisse in japanischen Atomkraftwerken hat sich auch in Deutschland das Meinungsbild zum Thema Kernenergie grundlegend geändert. Mehr Stromkunden als jemals zuvor, denken über einen Wechsel zu einem Ökostromanbieter nach. Das ist meistens einfacher als man denkt und die Sorge, bei einem Stromanbieterwechsel im Dunkeln sitzen zu müssen, ist unbegründet. Sollte trotzdem mal etwas schief gehen, springt der örtliche Anbieter als Grundversorger ein. ARAG Experten sagen, wie's geht:

Konventioneller Strom oder Ökostrom - aus der Steckdose kommt überall das gleiche. Alle Stromerzeuger - der Windmüller genauso wie das Atomkraftwerk - speisen ihren Strom in einen großen Pool ein, aus dem alle Endkunden gleichermaßen beliefert werden. Es entsteht also ein Mix aus Ökostrom und konventionellem Strom. Je mehr Ökostromkraftwerke gebaut werden, desto mehr Ökostrom wird in den Pool eingeleitet - und desto "sauberer" wird er. Empfehlenswerte sind also die Ökostromtarife, die den Bau neuer Ökostromanlagen fördern - und zwar über die gesetzliche Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hinaus. Der Anbieter sollte also in neue Ökostromkraftwerke investieren, die nicht bereits durch das EEG gefördert werden. Solche Tarife haben einen direkten Umweltnutzen, weil durch den Bezug konventioneller Strom vom Markt verdrängt wird. Zur besseren Orientierung für interessierte Stromkunden gibt es z.B. das "Grüner Strom Label" und das "ok power-Label", die von Naturschutz- und Verbraucherverbände vergeben werden. Beide Label kennzeichnen Ökostromangebote, die den Neubau umweltschonender Kraftwerke garantieren.

In vielen Regionen ist Ökostrom inzwischen sogar billiger als konventioneller Strom. Viele Verbraucher scheuen aber noch den Wechsel von Anbieter oder Tarifen. Sie stecken dann in der Regel noch im Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters, dem meist teuersten Tarif überhaupt. Am einfachsten ist es dann meist, nicht den Anbieter, sehr wohl aber den Tarif zu wechseln.

Wenn man sich nach einem Vergleich für einen neuen Stromanbieter entscheidet, sollten man folgende Punkte beachten:

- Binden Sie sich nicht zu lange an einen bestimmten Tarif. Die längste Laufzeit sollte bei 12 Monaten liegen.
- Die Kündigungsfrist sollte nicht länger als 1 Monat sein.
- Lesen Sie sich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch.
- Bei Vorauskasse sollten Sie sich genau über den Stromanbieter informieren, da Sie hier das Insolvenzrisiko tragen. Im Zweifel wählen Sie lieber ein Angebot mit einer monatlichen Abschlagszahlung.
- Bei einem Wechsel sollte sich der neue Anbieter um die Kündigung des alten Vertrages kümmern, indem Sie ihm eine Vollmacht erteilen, und ein fester Liefertermin für den Beginn des neuen Vertrages vereinbart werden.
- Stimmen Sie keinen Wechselgebühren zu. Diese sind sogar unzulässig.
- Im Vertrag sollten alle Preisbestandteile genau aufgeschlüsselt sein und ein Hinweis darauf, ob Sie Mindest- oder Höchstmengen beachten müssen.
- Schauen Sie vorab im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Kunden Ihres zukünftigen Stromanbieters. So können Sie böse Überraschungen vermeiden.

Bei den Kündigungsfristen gilt generell: Bei der Grundversorgung können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen. Haben Sie einen anderen Tarif beim Grundversorger gewählt oder einen anderen Stromanbieter, gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Sobald Ihr Stromanbieter die Preise erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn dies in den AGB's so geregelt ist.

Praxistipp: Sollten Sie die Kündigung selbst aussprechen wollen, beachten Sie bitte: Eine Kündigung sollte immer schriftlich (nicht per Fax oder E-Mail) am besten per Einschreiben/Rückschein erfolgen. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und widerrufen Sie die Einzugsermächtigung, falls Sie Ihrem Anbieter diese erteilt hatten.
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